Einlassungsfahrlässigkeit

Diese sperrige Wortschöpfung ist ein juristischer Fachbegriff, der wohl den wenigsten Menschen bekannt sein dürfte. Er bedeutet, dass eine Führungspersönlichkeit verpflichtet ist, sobald sie selbst erkennt, für den ihm zugemessenen Aufgabenbereich nicht die geeignete Qualifikation zu besitzen, diesen Posten umgehend aufzugeben. Tut sie das nicht und es entsteht durch ihr Handeln Schaden, wird sie schadenersatzpflichtig. Mangelnde Qualifikation kann viele Väter haben. Sie kann im fachlichen, im zwischenmenschlichen Bereich, im Mangel an Führungsstärke oder auch in der charakterlichen Gesinnung der Führungsperson liegen, um nur einige Beispiele zu nennen. Oder, beispielsweise, falsch verstandene Loyalität zu Freunden und Gesinnungsgenossen zum Nachteil einer Körperschaft. Sie alle können den Erfolg einer übernommen Aufgabe gefährden.

Diesen Begriff habe ich erstmals in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ aus dem Munde der Verfassungsjuristin Irgard Griss gehört. Und zwar im Zusammenhang mit den Diskussionen um den Gesundheitsminister Dr. Mückstein, wegen unterlassener Weisungen gegenüber den Landeshauptleuten von Oberösterreich und Salzburg den überschießenden Infektionszahlen jener Bundesländer betreffend. Er wäre verpflichtet gewesen, diesen genaue Anordnungen zur Eindämmung der Infektionsentwicklung zu geben, nachdem die Gesundheitsversorgung wegen der Corona-Pandemie in diesen Bundesländern bereits bedrohliche Ausmaße angenommen hat.

Stattdessen hat er sich von Teilen seines Koalitionspartners, vom Bundeskanzler Schallenberg, der Tourismusministerin Köstinger, den betroffenen Landeshauptleuten, von seiner Verpflichtung, Weisung zu erteilen, durch deren Widerspruch davon abbringen lassen. Dies stellt ein grobes Versäumnis in seiner Amtsausübung dar. Glücklicherweise hat man doch rechtzeitig den Ernst der Lage erkannt und die notwendigen Maßnahmen getroffen. Man kann nur hoffen, dass das Gesundheitsministerium genügend kundige Juristen besitzt, die ihrem Minister auf diese, seine Verpflichtung, hinweisen und er in Zukunft sein Amt in der vorgeschriebenen Weise ausübt.

Ein neuer, klassischer Musterfall:

Einen viel krasseren Fall von „Einlassungsfahrlässigkeit“ stellt wohl unser Finanzminister Gernot Blümel zur Schau. Seine tatsächliche Unfähigkeit, ein Finanzressort zu führen, wurde bereits bei der Erstellung seines Budgets für das Jahr 2020 offenkundig, als er dieses mit fehlenden, aber maßgeblichen Nullen für Milliardenbeträge zur Beschlussfassung durch das Parlament vorlegte. Wäre dies nicht vom Budgetsprecher Kai Jan Krainer von der SPÖ bemerkt worden, hätte dieser Mangel weitreichende Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit des Landes gehabt. Dort wurde wohl erstmals sichtbar, dass Blümel für dieses Amt nicht geeignet ist. Er hatte aber auch nicht die menschliche Größe für das aufmerksame Handeln von Kai Jan Krainer sich bei diesem zu bedanken. Nicht nötig, ist ja nur ein Sozi, wird er sich gedacht haben. Stattdessen verbarg er seine Unfähigkeit in einer zur Schau getragenen Arroganz.

Einen neuerlichen, aber krasseren Fall von Unfähigkeit, seine Tätigkeit nach demokratischen Grundordnungen zu leisten, lieferte er im Zusammenhang mit den Aktenlieferungen in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durch das Finanzministerium. In diesem Fall handelte es sich nicht um einen Irrtum, sondern um Vorsatz. Insofern, als er die Kontrollrechte des Parlaments mit allen Mitteln der Sabotage unterlief bzw. die Kontrolltätigkeit der Parlamentarier verhinderte. Es lässt sich der finanzielle Schaden sogar zahlenmäßig exakt beziffern, er beträgt 180.000 Euro, den die Steuerzahler für sein Fehlverhalten zu berappen haben. Wo liegt im konkreten Fall die Unfähigkeit und wie ist dieser Schaden entstanden?

Es ist bekannt, dass Gernot Blümel sich beharrlich weigerte, dem Untersuchungsausschuss zur „Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung“, geforderte Unterlagen aus dem Finanzministerium dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Aus gutem Grund, aus seiner Sicht.

Im Untersuchungsausschuss sollte eventuelles Fehlverhalten im Ministerium untersucht werden. Ein klassisches Anwendungsgebiet für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Tatsächlich wären wohl aufgrund der später bekannt gewordenen Chats zwischen Thomas Schmid und Sebastian Kurz im Zusammenhang mit den Ermittlungen der WKStA gegen Sebastian Kurz wegen des Verbrechens der Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue in der Inseratenaffäre, gefälschter Meinungsumfragen, manipulierter Berichterstattung sehr bald aufgefallen, dass hier einiges im Argen liegt. Gernot Blümel konnte als Teilnehmer an den Chats wissen, dass das Finanzministerium als Drehscheibe für die Auftragsvergabe und Verrechnung dieser Manipulationen diente. Offensichtlich galt für ihn aus Parteiräson und seiner unbedingten Loyalität zu seinem Parteifreund Kurz, das Bekanntwerden dieser Fakten mit allen Mitteln zu verhindern. Vorsichtig ausgedrückt, stellte er seine Freundschaft über die Erfordernisse seiner Amtsverpflichtungen, und den Kontrollinteressen der Volksvertretung, dem Parlament.

Da zeigt sich der Interessenskonflikt zwischen korrekter Amtsführung und den persönlichen Schutzabsichten einer verschworenen Gemeinschaft; seiner Parteifreunde, seiner „Familie“. Bei korrekter Handlungsweise hätte er aber auf die Ausübung des Amtes verzichten müssen. Tat er aber nicht.

Das Gezerre um die Unterlagen ging so lange hin und her, bis sich die Parlamentarier an den Verwaltungsgerichtshof wandten. Er gab ihnen recht und verfügte die Herausgabe der Unterlagen. Dieser Gerichtshof ist das oberste Justizorgan für Verwaltungsangelegenheiten der Republik, gegen seine Anordnungen gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Trotzdem weigerte sich Blümel, diesen Weisungen nachzukommen. Stattdessen holte er sich sündteure Argumentationshilfen durch Gutachten auf der untersten Rechtsebene, nämlich bei Rechtsanwälten, wie er die Anordnungen der obersten Rechtsebene unterlaufen bzw. aushebeln könne. Genau diese Gutachten, sieben an der Zahl, die zwar zu keiner Änderung der Rechtslage führten, kosten jetzt dem Steuerzahler 180.000 Euro. Es ist sinnlos hinaus geworfenes Geld.

Einen entscheidenden Erfolg hatte das Verhalten von Gernot Blümel jedoch für seine Partei. Er konnte damit enorm viel Zeit gewinnen – mehr als ein Jahr – sodass die Parlamentarier diese Causa nicht mehr untersuchen konnten, weil mit den Stimmen der Grünen eine Verlängerung des Ausschusses nicht genehmigt und damit diese Untersuchungen durch Zeitablauf ergebnislos abgebrochen werden mussten. Die Grünen müssen sich wohl den Vorwurf gefallen lassen, in diesem Fall als Beitragstäter dieser Vertuschungsaktion genannt zu werden. Ja, das war wohl die größte bekannt gewordene Vertuschungsaktion in der jüngeren Geschichte unserer Republik. Dazu zählt auch die Art, wie diese Akten in letzter Konsequenz an den Ausschuss geliefert wurden. Getarnt in einem Haufen wertlosen Papiers, in 90 großen Umzugskartons verpackt, die nur in monatelanger Kleinstarbeit zu sichten gewesen wären. Dazu kam es nicht mehr, knapp zwei Wochen später war dieser Untersuchungsausschuss Geschichte.

Zumindest die Durchsetzung einer Schadenersatzklage aus dem Titel „Einlassungsfahrlässigkeit“ gegen Gernot Blümel müsste eigentlich Aussicht auf Erfolg haben. Es wäre ein sehr seltener Rechtsakt einer wehrhaften Republik, würde ein Minister missbräuchlich verschwendetes Steuergeld, konkret 180.000 Euro, dem Staat wieder zurückzahlen müssen. Warum auch nicht?

Dafür zuständig ist die Finanzprokuratur, eine Unterbehörde des Finanzministeriums, unter der Leitung von Wolfgang Peschorn. Sie wäre die geeignete Behörde, um die Einbringung dieser verschwendeten Geldmittel zu betreiben. Ein Blick auf ihre Website macht sicher. Dort steht zu lesen:

Die Finanzprokuratur – Anwalt und Berater der Republik

Zitat:

„Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden.“ (Artikel 18 Bundes-Verfassungsgesetz)

Die Bundesverfassung formt Österreich zum Rechtsstaat, in dem sich staatliche Organe ausnahmslos gesetzmäßig zu verhalten haben, gleich, ob diese hoheitlich oder privatwirtschaftlich tätig werden. Die Rechtsanwendung wird für alle Beteiligten zunehmend schwieriger. Oftmals sind komplexe Sachverhalte an Hand herausfordernder Rechtsgrundlagen innerhalb kurzer Zeit zu beurteilen.

Die Finanzprokuratur unterstützt als „Anwalt und Berater“ nicht nur die staatlichen Organe bei der Rechtsanwendung, sondern leistet durch ihre tägliche Aufgabenerfüllung einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung rechtsstaatlichen Handelns.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzprokuratur sind für die Bürgerinnen und Bürger um die Wahrung der Interessen des Staates bemüht.

Wird sie das machen, was hier so großartig angekündigt ist? Ach, ich höre schon die Ausreden, weshalb das in diesem Fall nicht möglich ist!

Zum Glück, die Zeit des Proporzes ist vorbei

Die ÖVP hat es immer noch nicht begriffen: Der Staat gehört seinen Bürgern und nicht mehr einem schwarz-roten Proporzsystem. Dieses ist seit den 90-er Jahren abgeschafft, als es endlich gelang, die verfassungsmäßige Mehrheit der beiden Parteien zu brechen. Vorbei ist die Zeit, als dieses Land in eine rote und in eine schwarze Reichshälfte aufgeteilt war.
Damals war es noch möglich, zwischen Staatsfinanzen und Parteikassen keinen großen Unterschied zu machen. Fakt ist, und das geben die Chats innerhalb der kleinen verschworenen Familie her, man hat mit Steuergeld den Aufstieg von Kurz finanziert. Umfragen, Berichterstattung, Meinungsbildung. Natürlich gilt bis zum rechtskräftigen Urteil, für die „nette“ Familie die Unschuldsvermutung. Aber die Vertretung der Bürger gehörte eigentlich schon heute nicht mehr in ihre Hände. Das Vertrauen ist verspielt.

Ja, das Proporzsystem ist abgeschafft, aber ihre Ausläufer reichen wie die Tentakel einer Krake noch weit in unsere Gesellschaft hinein. Bestes, jüngstes Beispiel ist Herr Prof. DDr. Lewisch und seine „hochwissenschaftliche Reinwaschung“ von jeder juristischen Beflecktheit des Ex-Ex-Kanzlers Sebastian Kurz. Die Verwendung von fremdem Briefpapier, nämlich der Universität Wien, sollte der Propagandaschrift einen wissenschaftlichen Touch zu verleihen. Dies kommt zumindest einer missbräuchlichen Verwendung nahe. Jedenfalls hat der Jurist nicht zwischen Mein und Dein unterschieden. Und zwar zwischen seiner juristischen Privatmeinung zu einer Strafrechtssache und der öffentlichen Institution, der er dient. Als Jurist sollte er diesen Unterschied wohl kennen. Es ist zumindest genauso verwerflich, wie sich Kurz offensichtlich über Steuergelder eine tolle Berichterstattung für seinen Aufstieg bezahlen ließ. Wie gesagt, offensichtlich, wenn man den Chats vertrauen kann. Sehr wahrscheinlich: Ein Schöffengericht wird über diese Frage entscheiden. Strafandrohung für die Beteiligten: bis zu 10 Jahre Haft. Gutachten hin oder her.

Die Universität Wien hat umgehend eine Stellungnahme veröffentlicht:

Stellungnahme der Universität Wien zum Gutachten von Prof. Peter Lewisch für Rechtsanwalt Werner Suppan
Prof. Lewisch hat bestätigt, das Gutachten als Professor geschrieben zu haben. Eine erste Stellungnahme hat Prof. Lewisch am Samstag, 13.11., übermittelt: „ich komme zurück auf das Thema meines als Professor der Universität Wien erstatteten Gutachtens. Das Gutachten trägt den Briefkopf mit meinem Namen und jenem des Instituts und damit auch das Logo der Universität. Eine Nebenbeschäftigungsmeldung für dieses Gutachten habe ich versehentlich nicht vorgenommen.“ Prof. Lewisch hat die Gelegenheit zu einer zeitnahen, ausführlichen Stellungnahme bekommen. Über etwaige Folgerungen wird zeitnah, nach Übermittlung der Stellungnahme von Prof. Lewisch entschieden.
 
Die Logo-Verwendung ist dienstlichen Erfordernissen vorbehalten. Eine entgeltliche Nebenbeschäftigung fällt nicht in diese Kategorie. Das Logo wäre im konkreten Fall nicht zu verwenden gewesen.
Es handelt sich um ein persönliches Gutachten, nicht um eines der Institution. Auch wenn aus anderen Disziplinen (wie etwa den technischen Wissenschaften oder der Medizin) Gutachten erstellt werden, wird niemals nahegelegt, dass es sich dabei um eine institutionelle Äußerung handeln könnte.
 

Damit ist wohl die Aussagekraft dieses 17-seitigen Papierchens ad absurdum geführt. Genauso gut könnte sich in Zukunft jeder Hendldieb bescheinigen lassen, das geschlachtete Huhn sei ihm in selbstmörderischer Absicht zugelaufen. Er habe nur Beihilfe zum Suizid geleistet. Diese wird demnächst straffrei.


Alle Macht geht vom Volke aus

Gedanken zur Demokratie.

Der Staat gehört allen seinen Einwohnern, die sich kraft Geburt, Abstammung oder per Dekret diesem Land zugehörig fühlen. Theoretisch ist also jeder einzelne Bürger anteiliger Mitbesitzer am Staatsganzen, also am Staatsvermögen, Anteilsinhaber aller realen und ideellen Werte, die der Staat besitzt. Dies gilt natürlich im positiven wie im negativen Sinne. Alles gehört den Bürgern gemeinsam, auch die Macht.

Soweit die Theorie. Im Artikel I des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes heißt es:

“Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.” Pessimisten ergänzen diesen Satz gerne mit dem Nachsatz: „ und kehrt nicht mehr zu ihm zurück“.

Dieser Pessimismus ist durchaus angebracht. Dies belegt schon die Tatsache, dass in der österreichischen Verfassung nicht mehr von Macht, welche vom Volke ausgehen soll, sondern vom „Recht“ die Rede ist, was keinesfalls dasselbe bedeutet. Wo befindet sich also die Macht und wer hat das Recht über sie zu verfügen?
Die Macht haben sich jene gesichert, die diesen Staat repräsentieren wollen, die Parteien in Form der „Repräsentativen Demokratie“. Allen voran die beiden „Volksparteien“ ÖVP und SPÖ, die sich unseren Staat seit 1945 unter sich aufgeteilt haben, gemeinhin als Proporz bezeichnet. Dieser Proporz, der sich wie eine lähmende Patina über dieses Land legte, beherrschte alle maßgeblichen Einflussfaktoren in unserer Gesellschaft. Von 1945 bis in das Jahr 1994 besaßen diese beiden Parteien die absolute verfassungsmäßige Macht, teilweise bis über 90 %. Mit dieser Machtfülle konnten sie sich jeder demokratischen Kontrolle entziehen und so wurde Österreich zum faktischen Eigentum dieser beiden Parteien. Obwohl die beiden „Großen“, wie sie gemeinhin bezeichnet werden, bei Wahlen in den letzten Jahren deutlich Federn lassen mussten und in ihrer Größe stark dezimiert wurden, haben sie doch viele Einflussbereiche bis in die heutige Zeit herübergerettet.

Die Frage ist, ob die Form der Repräsentativen Demokratie als Staatsführung in Stein gemeiselt ist und immer so bleiben soll?

Zurück zur Macht. Was bleibt den Bürgern von dieser Macht, die ihnen so großartig angedichtet wird? Die Realität ist triste: Sie ist reduziert auf ein Kreuzerl alle 5 Jahre, bei der alle Wahlberechtigten zwar eine Partei durch ihre Stimmen stärken können, aber keinen Einfluss darauf haben, welche Parteien in die Regierung kommen, und welche Personen welches Amt bekleiden sollen. Ja nicht einmal die Abgeordneten – „die Volksvertreter“ – sind aufseiten der Bürger, sie sind von den Parteien in den Nationalrat entsandt und natürlich auch von ihnen moralisch, politisch und wirtschaftlich abhängig, obwohl die Bürger sie fürstlich entlohnen. Das heißt, die Abgeordneten entscheiden bei der Beschlussfassung eines Gesetzes keinesfalls im Interesse der Bürger, nein, nicht einmal nach ihren eigenen Gewissen, sondern im Interesse der Partei, der sie verpflichtet sind. Bei vielen wichtigen Abstimmungen herrscht auch noch Klubzwang, was die Abgeordneten noch enger an die Partei bindet. Die Bürger bleiben somit bei der Gesetzeswerdung auf der Strecke, sie haben sich jedoch diesen Gesetzen zu unterwerfen.

Also ist klar, Macht besitzt der Bürger keine, daher kann auch keine von ihm ausgehen, wie steht es nun mit dem Recht?

Die Gerichte sprechen zwar “im Namen der Republik” ihre Urteile und vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich; angeblich. Das war´s! Der Bürger kann weder darüber bestimmen, wer Richter, wer Ankläger werden kann. Das alles entscheidet die Politik. Also ist auch das Recht, das von der Verfassung zuerkannte Recht, wieder nur auf ein Kreuzerl alle 5 Jahre beschränkt und vom Goodwill der gewählten „Repräsentanten“ abhängig .

Gerade die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass dieser Zustand kein wirklich besonders befriedigender ist. Sind doch zahlreiche Missstände bekannt geworden, die das Vertrauen in die „Repräsentanten“ dieses Landes erschüttert haben. Korruption, Misswirtschaft, Vergeudung von Volksvermögen, Bereicherung privater Personen beim Verkauf von Vermögen des Staates, fragwürdige Parteienfinanzierungen und vieles, vieles andere. Aber auch wichtige Entscheidungen gegen die Bürger wurden getroffen, beispielsweise, die Datenspeicherung der privaten elektronischen Kommunikation der Bürger ist ein frontaler Angriff auf seine Rechte, ja sogar auf seine Menschenwürde. Die Begründung, damit Terror bekämpfen zu können, ist mehr als fadenscheinig.

Das Resümee aus diesen Fakten ist für jeden demokratisch denkenden Bürger unbefriedigend und ruft nach Veränderung.

Gehen Sie ruhig weiter…

… hier gibt es nichts zu sehen!

Mit diesen Worten werden Schaulustige bei Katastrophenereignissen aus der Ereigniszone gedrängt. Der Zustand der Bundes-SPÖ von heute ist ebenso ein solcher Schauplatz. Seit dem Verlust der Regierungsmacht ging dort einiges zu Bruch. Das deprimierende Ereignis des Machtverlusts und seine Bewältigung sind wohl nichts für neugierige Blicke.

Die Macht ist weg, was nun?

Der Verlust der Macht nach der Wahlniederlage von 2017 verursachte heftige interne Streitereien, Schuldzuweisungen, Scharmützel und Intrigen unter den sozialdemokratischen Spitzenfunktionären. Man denke nur daran, dass aus der Parteizentrale viele ungustiöse Internas, ja sogar geheime Passwörter an die Öffentlichkeit gespielt wurden. Mehr Grant geht wohl nicht. Die Parteiführung ist gelähmt und nicht in der Lage, Saboteure in den eigenen Reihen zu lokalisieren und auszuschalten. Zusätzlich gibt es etliche Funktionäre, die vorsätzlich konträre Standpunkte zur Parteiführung beziehen und in den Medien verbreiten, sehr zum Schaden der Parteiobfrau. Die Medien, besonders jene, die den Türkisen besonders wohlgesonnen sind, greifen diese Nachrichten aus dem innersten Kreis der Partei mit Begeisterung auf und berichten genüsslich darüber.

Wie kann man diese Negativspirale durchbrechen? Stillstand, Beruhigung ist die Doktrin. Doch die Abwärtsspirale dreht sich unaufhaltsam weiter nach unten. Diese Doktrin ist die Gegenthese von Agitation, Neuanfang, Aufbruch, was das Ziel jeder erfolgreich wahlwerbenden Partei sein sollte. Hoffnung verbreiten, Vertrauen schaffen! Aber, wie? Die aktuelle Parteiführung signalisiert, Publikum unerwünscht! Stattdessen wird ein Notprogramm gefahren, die alten abgedroschenen Slogans von sozialer Gerechtigkeit weiter propagiert, verbunden mit der Hoffnung, die alten Stammwähler wissen schon was damit gemeint ist und bleiben weiter bei der Stange. Doch das reicht längst nicht mehr für eine relative Mehrheit im Parlament, schon gar nicht für den Machtanspruch.

Starre statt Aufbruch

Natürlich war es ein Schock, festzustellen, dass nach der NR-Wahl von 2017, die für die SPÖ noch relativ knapp verloren ging, kein Weg zu einer Regierungsbeteiligung hinführte. Sebastian Kurz als Wahlsieger hatte längst seinen neuen Koalitionspartner auserkoren und der hieß auf keinen Fall SPÖ. Im Gegenteil. Alle Personen, denen man nur den Hauch von sozialdemokratischer Gesinnung nachsagen konnte wurden aus ihren Ämtern und Funktionen entfernt. Da war dem türkisen Kanzler nichts zu teuer. So wurden Manager und Führungskräfte in staatsnahen Betrieben teilweise mit unanständigen Millionenabfertigungen vorzeitig abgelöst, Hauptsache weg. Hauptsache das Umfeld von Kurz ist Sozi-rein. Platz zu machen für die eigenen Leute.

Es war also absehbar, dass das Türkis-Blaue Regierungsprojekt für das sich Kurz entschieden hatte für mindestens 2 Legislaturperioden angelegt war und daher in den nächsten 10 Jahren für die SPÖ kaum eine Chance bestand, wieder in Regierungsverantwortung zu kommen. Keine guten Aussichten also. So richtete man sich frustriert und widerwillig auf der Oppositionsbank ein, wechselte die Parteispitze aus, statt Christian Kern kam Pamela Rendi-Wagner, sehr zum Missfallen vieler zweit- und drittrangiger Parteifunktionäre. Doch dann kam IBIZA und alles änderte sich schlagartig. Die, mit viel Hoffnung und Vorschusslorbeeren bedachte türkis-blaue Zusammenarbeit zerbrach, und ab ging es zu Neuwahlen nach nur knapp 18 Monaten Regierungsdauer. Der türkise Kanzler wurde per Misstrauensvotum, auch mit den Stimmen der SPÖ, aus dem Amt gejagt. Völlig unerwartet eröffnete sich für die SPÖ die Chance zurück an die Macht zu kommen.

Alte Wäsche am Balkon

Doch diese Chance traf die roten Wahlkampfmanager total unvorbereitet. Statt neuer Akzente in die Wahlauseinandersetzung zu werfen, hing man wieder schnell und mangels Alternativen die „alte Wäsche“ auf den Balkon, die unter dem Sammelbegriff „Soziale Gerechtigkeit“ lange Jahre bekannt ist. Die Wahlkampfmanager hätten wissen müssen, dass diese Phrasen schon seit Faymann bei den Wählern längst nicht mehr ziehen. Nicht zufällig hatten Jahre zuvor sogar Hardcore-Parteimitglieder den Kanzler Werner Faymann an einem 1. Mai am Wiener Rathausplatz deswegen lauthals ausgepfiffen und so seine Abdankung eingeläutet.  Aber man hatte nichts an der Hand, schon gar nichts Zugkräftiges, nichts Neues zu bieten.

So kam es, wie es kommen musste. Die NR-Wahl 2019 ging für die SPÖ krachend verloren. Der Abstand zum Wahlgewinner ÖVP betrug mehr als 16 % und war mit 21,2 % das schlechteste Ergebnis der 2. Republik bei Nationalratswahlen. Man war damit meilenweit vom Anspruch auf Regierungsverantwortung entfernt. Es nützte nichts, dass die Parteichefin am Wahlabend die Losung ausgab, „die Richtung stimmt,“ der Frust in der Partei erreichte noch nie bekannte Dimensionen. Wie in solchen Fällen üblich, wird das Unbehagen auf die Parteiführung projiziert, dort die Schuldigen ausgemacht und verhauen. Schließlich kam es zum offenen Schlagabtausch zwischen Rendi-Wagner und dem burgenländischen Landeshauptmann Peter Doskozil, der sich offen an die Spitze der parteiinternen Kritiker stellte. Sie angezählt als Wahlverliererin, er der strahlende Sieger seiner Landtagswahl mit absoluter Mehrheit im Burgenland. Ein ungleicher Kampf, jedoch ohne Sieger. 

Gute Bedingungen für einen Neustart

Doch wer kann der Partei erklären, dass diese Attacken aus Frust und Resignation nicht aus der Sackgasse führen? Dass dadurch immer mehr potentielle Wähler abgeschreckt der Partei den Rücken zukehren und möglicherweise für immer verloren sind.

Unerwartet hat sich die politische Lage inzwischen wieder geändert. Denn, die Bedingungen für einen erfolgreichen Neustart könnten besser nicht sein. Liefert die große Regierungspartei doch tagtäglich Anschauungsunterricht, wie man ein Land nicht führt. Nach nur wenigen Jahren im Amt sieht der große Hoffnungsträger der Konservativen, Sebastian Kurz, furchtbar alt aus, obwohl er noch sehr jung an Lebensjahren ist. Offensichtlich zu jung, zu leichtgewichtig für dieses Amt. Skandale der besonderen Art kratzen am Image des vermeintlichen Hoffungsträgers. Ein Strafverfahren wegen Falschaussage droht. Die große Ankündigung, Österreich neu regieren zu wollen, entpuppte sich als Fata Morgana. Sogar der Herr Bundespräsident musste jüngst verkünden „es gibt eine Entwicklung, die es in der 2. Republik noch nie gab“ als er zum Vollstrecker von Exekutionsmaßnahmen in Sachen Aktenvorlage für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ernannt wurde. Eine Entwicklung, die ganz im Widerspruch zu seiner ehemaligen Meinung, “ so sind wir nicht“ steht.

Mit der Parteiobfrau Rendi-Wagner besäße die SPÖ ein Asset, das für den Neustart unübertroffen ist. Frau Rendi-Wagner könnte als Inbegriff für alles Neue in der Partei stehen, frei von jeglichen Altlasten, die die Partei natürlich auch hat. Ist die Parteichefin doch erst wenige Jahre tatsächlich Parteimitglied, war nur wenige Monate in der rot-schwarzen Koalition als Gesundheitsministerin tätig und hat dort eine tadellose Leistung erbracht. Sie besitzt eine hervorragende Biografie und hohe persönliche Reputation. Also beste Voraussetzungen für einen lastenfreien Neustart. Was muss also geschehen, damit er gelingt? Weg mit den alten Slogans, wie z.B. „soziale Gerechtigkeit“.  Was ist soziale Gerechtigkeit? Ein abstrakter, theoretischer Begriff, der die Herzen der Menschen in keiner Weise berührt. Weder jene, die es betrifft, noch jene, auf deren Solidarität man setzt. Niemand will sich zu den sozial Bedürftigen zählen. Dieser Slogan ist längst nicht mehr mehrheitsfähig, war es wahrscheinlich auch nie. Soziale Gerechtigkeit kann man üben, aber man wird es nicht wählen. Wann wird die Führung dies erkennen und danach handeln?

Das Zauberwort für erfolgreiches Marketing, das Wort „NEU“ will den Parteistrategen partout nicht über die Lippen kommen. Stattdessen verschleißt man die Hoffnungsträgerin durch die Mühen der Tagespolitik und interner Querelen und wird letzten Endes vor der nächsten Wahlauseinandersetzung mit einer verbrauchten Kandidatin dastehen und deswegen diese Wahl möglicherweise wieder verlieren. Die Schlüsselfrage ist also, traut man ihr einen erfolgsversprechenden Neuanfang, die Wende zu einer sauberen, anständigen Politik, die von Seriosität statt von Chuzpe geprägt ist, zu oder nicht? Wenn die Antwort „JA“ ist, dann sollten sich schleunigst innovative Kräfte um sie scharen und am Neuanfang arbeiten. Ist die Antwort „NEIN“, dann bitte umgehend nach Alternativen suchen. Jeder Tag ist kostbar. Denn täglich könnte die Nachricht über Neuwahlen hereinplatzen. Ist man dann wieder nicht vorbereitet?

 

Klimaschutz,

oder die Eierlegende-Woll-Milch-Sau gesucht

Die Eierlegende-Woll-Milch-Sau ist die Lösung für all jene Probleme, die unter Normalbedingungen nicht zu lösen sind. Dieses Multi-Funktions-Lebewesen vereinigt alles in sich, was Tierzüchter sich an einem Nutztier so wünschen. Es liefert sozusagen den Maximalertrag. Es legt Eier, gibt Milch, liefert Wolle für Bekleidung und am Ende ihres Lebens macht es uns satt mit seinem schmackhaften Fleisch. So stellt sich der kleine Bauer die große Ökonomie vor.
Die frisch geplante „Öko-soziale-Steuerreform“, an der nun hinter schalldichten Polstertüren in verschwiegenen Ministerzimmern gebastelt wird, ist genau so ein Fall. Der Anspruch an dieses neue Ding ist groß und vielfältig. Sie soll zwischen konservativ-wirtschaftsliberalen Ansprüchen der Türkisen und den umweltschützenden Ambitionen der Grünen, die unseren Planeten retten wollen, alles unter einen Hut bringen. Klassisch eben, das Beste aus beiden Welten. Die Vorgaben für dieses Wunderwerk beginnen so:

Unternehmer fordern jetzt eine Senkung der Körperschaftsteuer, auch Arbeitnehmer wollen entlastet werden, der Spitzensteuersatz soll von 45 % auf 42 % fallen, die Schulden aus der Pandemie sind in kürzester Zeit abzubauen und eine Ökologisierung des Steuersystems sollte auch noch drinnen sein. Was immer die Grünen damit meinen. Genau gesagt haben sie es bisher nicht.

Zu stemmen sind diese Forderungen ans Steuersystem nur durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren. Wirtschaftswachstum ist jedoch der Feind aller Umweltsschutzambitionen und steht im krassen Widerspruch zu den angepeilten Umweltzielen. Hier beißt sich die Katze gerade in den Schwanz.

Wenn nun für dieses Öko-soziale Projekt die Eierlegende-Wollmilch-Sau noch nicht gefunden wurde, gibt es immer noch einen Ausweg. Und zwar in Form des Finanzministers Gernot Blümel, unserem Don Quijote aus Wien, Ritter der vergessenen Nullen.
Er wird einen Staatshaushalt hinbasteln, der sich gewaschen hat. Zumindest wird es uns die Regierungswerbemaschine so verkünden. Die bevorzugten Medien werden die Werbeaufträge der Regierung gerne in Empfang nehmen. Im Endeffekt wird herauskommen, dass die Unternehmer, vornehmlich die Großspender, abgabenrechtlich geschont, der Spitzensteuersatz für Gutverdienende medienwirksam um ein-zwei Prozentpunkte gesenkt und alle Bürger brav den neu eingeführten CO2-Preis berappen werden. Zumindest für die Grünen ist die Einführung eines erhöhten Preises auf den Energieverbrauch ein gewichtiges Argument ihres Regierungserfolges. Es ist das Trostpflaster für alles, was sie in dieser Koalition bisher hinunterschlucken mussten. Diesen Erfolg wollen sie jetzt. Die Einführung der CO2-Besteuerung ist der Pflock, den sie als Regierungspartei jetzt einschlagen wollen.

Getan ist mit der CO2-Steuer (CO2 Abgabe) oder wie immer dieses finanzielle Packerl für die Bürger genannt wird, genau gar nichts. An der klimazerstörenden Umweltverschmutzung wird sich dadurch natürlich nichts ändern. Denn mit Geld kann man das Klimaproblem weder einbremsen, noch abwenden. Bestenfalls werden damit die Geldmittel beschafft, die die Regierung für die Nichteinhaltung der Pariser Klimaziele bis 2030, die Erderwärmung um 1,5 Grad zu senken, an Strafzahlungen zu berappen haben wird. Man spricht von ungefähr 9 Milliarden Euro, die dafür bis 2030 fällig werden. Die Menschen, die Geld haben, werden sich an die höheren Energiepreise gewöhnen und ihr Verhalten deswegen nicht ändern. CO2-Preis hin, CO2-Preis her. Lenkungseffekte hat diese Geldbeschaffungsaktion keine. Was wirklich helfen würde, wäre eine grundlegende Verhaltensänderung aller Menschen in Bezug auf den Verbrauch von Ressourcen. Also durch eine Mammutaufgabe, die die gesamte Menschheit zu lösen hat. Man sollte nicht vergessen, wir alle haben den Planeten in den letzten 150 Jahren in diesen Zustand gebracht in dem er heute ist. Das sind grob gesprochen nur 7 Generationen der langen Menschheitsgeschichte, die solche Narben in den Planeten geschlagen haben. Wollte man eine Änderung bewirken, müssten wir logischerweise wieder an diesen Ausgangspunkt zurück. Zurück in das Vorindustrieelle Zeitalter, oder wie unser Kanzler zu sagen pflegt, „zurück in die Steinzeit“.

Jeder, der Kurz kennt, weiß, wenn er in einem so abfälligen Ton von einer Sache spricht, ist bereits das Todesurteil darüber gesprochen. Das will er auf keinen Fall. Zurück zu Bedingungen, die für den Planeten erträglich sind. Da vertraut er lieber auf Innovationen. Wozu hat er seine erfinderischen Unternehmer, die ihr Füllhorn neuer Technologien über uns und gegen den Klimawandel ausschütten können? Wäre doch gelacht, hätte die innovative Wirtschaft nicht Lösungen gegen dieses Problem parat. Ja, es ist tatsächlich gelacht. Sie hat nichts. Sonst hätte sie diese schon längst angewandt. Es ist genau jenes Totschlag-Argument um nichts verändern zu müssen, wie jenes „der Markt wird es schon richten“. Da könnte man mit ruhigem Gewissen dagegen halten „der Markt richtet nur Schaden an, wenn er dadurch Geld verdienen kann“.

Bereits in den 70-er Jahren des vorigen Jahrhunderts verkündete der „Club of Rom“ seine düsteren Prognosen für diesen Planeten. Er riet schon damals zur sofortigen Trendabkehr des Raubbaues an den Ressourcen dieser Erde. Inzwischen sind 50 Jahre vergangen, geschehen ist nichts. Das Gegenteil ist eingetreten. Jahr für Jahr sind die schädlichen Emissionen gestiegen. Klimaforscher sagen uns voraus, dass das Zeitfenster für eine Wende noch etwa 10 – 15 Jahre offen ist. Danach treten irreversible Kipp-Punkte ein, ab denen die Klimaveränderung praktisch unumkehrbar ist, weil sich bis dahin so viele Parameter zum Nachteil des Weltklimas verändert haben und eine Umkehr nicht mehr möglich ist.

Die Vorfreude auf die technischen Innovationen aus der heimischen Wirtschaft ist verfrüht. Es stellt sich die Frage: Was ist der aktuelle Status Quo der Forschung und Entwicklung nachhaltiger Klimaschutzprojekte und wo wollen wir hin? Derzeit befinden wir uns in einem Kreisverkehr mit vielen Ausfahrten, jedoch allesamt führen sie nur in Sackgassen. Kurz gesagt, wir drehen uns im Kreis. Derweil macht das Klima weiter wie bisher. Es heizt sich auf. Denn es ist ein träges System. Das bedeutet, alles was wir heute an wirksamen Maßnahmen ergreifen wirkt sich erst in vielen Jahren danach aus. Unter Fachleuten spricht man von einem Zeitrahmen von ca. 80 Jahren. Selbst wenn wir theoretisch heute den Schadstoffausstoß auf das vorindustrielle Niveau reduzierten, was technisch und wirtschaftlich gar nicht möglich ist, müssen die Nachfolgegenerationen die Rechnung für den bisherigen Missbrauch bezahlen. Also keine guten Zukunftsaussichten für sie.

Selbstachtung der Bürger

Frau Dr. Griss hat in der ZiB2 vom 18.10.2021 einen bemerkenswerten Begriff zur politischen Kultur in diesem Land in die jüngste politische Debatte eingebracht. Sie sprach von der „Selbstachtung der Bürger”.

Ein Blick auf die Person Dr. Irmgard Griss zeigt, welches Gewicht diese Aussage im politischen Diskurs haben darf. Sie war langjährige Richterin am Obersten Gerichtshof und schließlich auch deren Präsidentin. Einer breiten Öffentlichkeit wurde sie durch ihren Wahlkampf als Bundespräsidentschafts-Kandidatin bekannt. Sie erzielte als parteilose Außenseiterin, unterstützt von den NEOS, einen beachtenswerten Erfolg.

Was bedeutet eine derartige Aussage aus solch berufenen Munde? Die Aufforderung zur Selbstachtung der Bürger bedeutet nicht weniger, dass Politiker ihrem Wahlvolk etwas zugemutet haben, was unter moralischen Wertmaßstäben nicht akzeptiert werden darf. Gefordert ist vom einzelnen Bürger eine Haltung, die Überschreitungen dieser Werte nicht toleriert. Selbstachtung als politische Kategorie ist neu, an diesem Punkt waren wir in der 2. Republik noch nie. Verkürzt gesagt, es beinhaltet die Aufforderung gegen den vorgelebten Politikstil etwas zu tun: „Lasst Euch das nicht gefallen!“

Alles begann auf Ibiza…

Was war passiert, dass es so weit kommen musste? Auf Ibiza spielte sich ein einzigartiger Vorfall ab, den manche Verharmloser gerne als „b´soffene G´schicht“ herunterspielen wollten. Tatsächlich sollten die Ausmaße des Alkohol-Meetings die Grundfesten unserer Demokratie erschüttern. Ein Parteichef und sein Spezi, namentlich H.C. Strache, späterer Vizekanzler der Republik, und Johann Gudenus, sein Klubchef gaben in einer vermeintlich illusteren Runde politische Usancen preis, die zwar jeder Bürger ahnte, aber in dieser Unverblümtheit und Direktheit ausgesprochen, doch schockierte. Für die Beiden waren an diesem Abend die Äußerungen noch Wunschdenken. Sie träumten bereits von der Macht und davon, was sie sich alles leisten könnten, sollten sie diese erlangen. Sie hatten damals vielversprechende Umfragewerte und somit bereits gute Karten, an der nächsten Regierung teilzunehmen. Noch konnten sie nicht ahnen, dass ihr künftiger Regierungspartner mit akribischer Zielstrebigkeit seinen Aufstieg zur Macht bereits vorbereitet hatte und für seinen Erfolg vor keinen Mitteln zurückschreckte.

Als im Mai 2019, knapp 18 Monate nach diesem historischen Abend, in einer 7-minütigen zusammengeschnittenen Videosequenz die Staatsbürger erfuhren, was in unserem Land so alles möglich sein könnte, ging ein Raunen durch die Bevölkerung. Beispielsweise, dass man an eine vermeintlich reiche Oligarchennichte einfach die größte Tageszeitung des Landes, die Kronen Zeitung, gegen positive Berichterstattung verscherbeln könne. Dass man die bisherigen Journalisten dieser Zeitung, zack, zack, gegen willfährige austauscht. Man bot – als Draufgabe – Staatsaufträge in Milliardenhöhe an und offenbarte ihr, wie sie Parteispenden am Rechnungshof vorbeigeschleust, an die Partei fließen lassen könne. Natürlich vergaß man nicht zu erwähnen, dass reiche Großspender bereits jetzt Millionenbeträge nach demselben Muster an die Partei abführen und konnte mit stolz darauf verweisen, Novomatic spende auf diese Weise sogar an alle Parteien. Der geneigte Zuhörer und gelernte Österreicher war ob soviel Kaltschnäuzigkeit tatsächlich baff.

Danach knisterte es ordentlich im Gebälk dieses Staates, als diese Enthüllungen über die Fernseher flimmerten. Dem Bundespräsidenten fiel spontan zur Beruhigung der Bevölkerung nur der legendäre Ausspruch ein: „So sind wir nicht!“ und er schwärmte von der Schönheit der Verfassung. Es folgten der Bruch der türkis-blauen Koalition, eine mehrtägige ÖVP-Alleinregierung und ein Misstrauensantrag gegen diese, ihre Abwahl durch das Parlament, danach gab es eine Expertenregierung und wenige Monate Ruhe im politischen Alltag.
Die nachfolgende Nationalratswahl brachte eine erstarkte türkise Partei unter Sebastian Kurz, Sondierungen und nach mehrmonatigen Verhandlungen eine Türkis-Grüne Regierung, die unter dem Stern:  Das Beste aus beiden Welten ihre Arbeit aufnahm. Dann kam die Corona Pandemie.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss

Frontalansicht des Plenarsaals von National- und Bundesrat
Bildquelle: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

In der Zwischenzeit regte sich im Staate auch einiges. Die Oppositionsparteien beantragten einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema: Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung. Man erwartete eine Abrechnung der Verfehlungen der Freiheitlichen während ihrer Regierungsbeteiligung. Doch es kam ganz anders. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) fand Gründe, einige Vorgänge nach strafrechtlichen Gesichtspunkten abzuklopfen und wurde fündig. Ihr zu Hilfe kam ein Diensthandy eines ehemaligen hohen Beamten des Finanzministeriums, der sich zwischenzeitlich mehr oder weniger selbst zum Verwalter der Staatsbeteiligungen ÖBAG ernannt hatte. Das Handy wurde zur Quelle reichhaltiger Informationen über den fulminanten Aufstieg eines Politstars unter zweifelhaften, möglicherweise kriminellen Methoden. Sein Name: Sebastian Kurz. 300.000 Chatnachrichten zu verschiedensten Themen sind das Ausmaß dieses Fundes. Niemand konnte damals ahnen, welche Sprengkraft diese Chatnachrichten beinhalten sollten

Bild: © APA/HERBERT NEUBAUER

Die Wirtschafts-und Korruptions-Staatsanwaltschaft ermittelt

Danach ging es Schlag auf Schlag. Zahlreiche Personen aus dem politischen Umfeld um Sebastian Kurz und der türkis-blauen Regierung gerieten ins Fadenkreuz der Korruptionsermittler und wurden plötzlich zu Beschuldigte ernannt. Aktueller Stand: sage und schreibe 22 ÖVP-Leute bzw. ihr nahe stehende Personen umfasst die Liste. Bemerkenswert, kein einziger Freiheitlicher zählt dazu. Mit dabei Finanzminister Gernot Blümel. Seine, in der Privatwohnung durchgeführte Hausdurchsuchung, wurde zum Kabarett-Lehrstück schlechthin. Das kam so: Zum Schutze des Kleinkindes durfte Gernot seine liebe Frau im Beisein der Ermittler vorwarnen, dass er und viele fremde Männer jetzt in die Wohnung kämen, worauf die Frau mit dem Kleinkind die Wohnung verließ. Später stellte sich heraus, sie hatte auch das Beweismittel „Privat-Laptop“ im Kinderwagen mitgenommen. Nur mit einigem Aufwand konnte er sichergestellt werden.
Von Gernot Blümel gibt es auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss viele schräge Anekdoten. So konnte er sich bei einer Befragung durch die Abgeordneten, sage und schreibe 86 Mal an Vorgänge nicht mehr erinnern, die nur wenige Monate zurücklagen. Auch konnte er sich nicht erinnern, ob er in seiner Amtszeit einen Dienst-Laptop besaß. Vermutlich spielt die Schredder-Affäre, bei der 5 Festplatten kurz vor der Abwahl des Kanzlers unter mysteriösen Umständen vernichtet wurden, eine Rolle. Natürlich auch Sebastian Kurz konnte mit zahlreichen Erinnerungslücken aufwarten. Das alles hatte nur einen einzigen Zweck: Verhinderung der Kontrollrechte durch das Parlament, der legitimen Volksvertretung. Aber es sollte noch dicker kommen.

Schon das Einsetzen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses löste ein juristisches Gezerre aus, das schließlich vor dem Verfassungsgerichtshof landete und dieser in allen Punkten der Opposition recht gab. Diesbezüglich hatten sich auch die Grünen nicht mit Ruhm bekleckert, um es vorsichtig auszudrücken.
Den Türkisen selbst war jede Spitzfindigkeit recht, den Untersuchungsausschuss in seiner Kontrollarbeit zu behindern. So wurden Akten aus den zu untersuchenden Ministerien nicht geliefert, allen voran das Finanzministerium unter Gernot Blümel. Wieder musste der Verfassungsgerichtshof einschreiten, sodass es zur skurrilen Situation kam, wonach der Bundespräsident zum Exekutor der Aktenlieferung bestellt wurde. Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der 2. Republik, wie Alexander van der Bellen, der staunenden Öffentlichkeit verkündete. Noch am selben Tag lieferte das Finanzministerium bereits vorbereitete, sage und schreibe, 90 Umzugskartons Papierakten per Spedition, deren Sichtung viele Monate gedauert hätte. Das intrigante Spiel lautet: flute den Untersuchungsausschuss mit einem Haufen unnützen Papiers, und finde darin die berühmte Stecknadel. Sozusagen, eine Schnitzeljagd der Volksvertreter zur Kontrolle der Regierung. Zur Erschwernis dieser Aufgabe hatte sich der Finanzminister für diese Aktenlieferung die höchste Geheimhaltungsstufe ausgedacht. Damit waren die Abgeordneten in ihrer Untersuchungstätigkeit massiv eingeschränkt. Monate später sollte sich herausstellen, die Verweigerung der Kontrollrechte sollte auch den Steuerzahlern extra noch 175.000 Euro kosten. Blümel hatte sich über Gutachten zu diesen Schritten raten lassen.
Zu guter Letzt wurde der Untersuchungsausschuss bei erstbester Gelegenheit auch mit den Stimmen der Grünen abgedreht.

Lügt Kurz im Untersuchungsausschuss?

Bild:(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)

Auch das Bundeskanzleramt lieferte Akten nicht oder nur teilweise. Wieder schritt der Verfassungsgerichtshof ein. Der Kanzler Kurz verantwortete sich: „Wir haben alles geliefert was da ist, was nicht geliefert wurde, wurde vernichtet. Das können wir auch nicht mehr liefern!“ Wie weit das rechtlich in Einklang zu bringen ist bleibt vorerst offen.
Bei den Befragungen durch die Abgeordneten blieb der Kanzler bei kritischen Fragen zu seiner Mitwirkung bei den Postenbesetzungen, beispielsweise bei der Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Vorstand, immer vage. Seine Antworten fielen etwa so aus: „Ja, ich wusste davon, im Sinne, ich war informiert!“ Es sollte der Eindruck entstehen, Kurz habe mit der Bestellung von Thomas Schmid kaum etwas zu tun gehabt. In ähnlicher Weise spielte sich der Ablauf bei der Bestellung der Casino Vorstände ab. Seinen Auskünften zufolge hatte er in all diesen Vorgängen nur peripher zu tun.

Die sichergestellten Chats lieferten jedoch eine ganz andere Version der Geschichte. Nämlich, dass Kurz unmittelbar involviert war. Was ihm eine Anzeige wegen falscher Beweisaussage einbrachte und die Korruptionsstaatsanwalt Ermittlungen als Beschuldigter wegen falscher Beweisaussage nach § 288 StGB einleitete. Maximaler Strafrahmen: bis 3 Jahre Haft. Einen Rücktritt vom Kanzleramt wegen dieses Delikts schloss er dezidiert aus. Er rechtfertigte sich damit, dass er aufgrund der aggressiven Stimmung bei den Befragungen sich in die Enge getrieben fühlte und dadurch möglicherweise „versehentlich“ falsche Antworten gegeben habe.

Die Diskussion über einen möglichen Rücktritt von Kurz wegen falscher Beweisaussage war noch nicht verebbt, da platzte die nächste Bombe. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz und neun weitere Personen wegen des Verdachts der Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung. Gegen Kurz wird nach den Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 3 /StGB und Verbrechen der Bestechlichkeit nach § 304 Abs. 1 und 3 StGB als Beteiligter ermittelt. Vermuteter Vermögensschaden: Rund 1,2 Millionen Euro zum Nachteil der Republik Österreich. Sollte es zu einer Verurteilung bzw. Schuldspruch kommen, derzeit gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, würde das wohl eine mehrjährige Haftstrafe nach sich ziehen. Der Strafrahmen beträgt bis zu 10 Jahren Haft.

Was war passiert? Dem Bundeskanzler wird vorgeworfen, dass er sich strafbarer Methoden bedient und unter anderem eine positive Berichterstattung erkauft haben soll, als Kurz ÖVP-Parteichef Reinhold Mitterlehner vom Amt putschen wollte, um selbst an die Spitze der Partei und der Regierung zu gelangen.

Diese Ankündigung war auch Werner Kogler, Vizekanzler, und den Grünen als Koalitionspartner zu viel. So verlangte er, dass die ÖVP Kurz als Kanzler zurückzieht und durch eine „Untadelige Persönlichkeit“ ersetzt. Einige Tage wehrten sich die Türkisen nach allen Regeln der Kunst Sebastian Kurz von dieser Position abzuberufen, auch er selbst war nicht bereit zu weichen. Die Opposition berief eine parlamentarische Sondersitzung ein. Einziger Tagesordnungspunkt: Misstrauensantrag gegen Kanzler Kurz. Der Großteil des Grünen Parlamentsklub hätte für diesen Antrag gestimmt und damit wäre zum zweiten Mal eine Mehrheit für den Sturz von Sebastian Kurz als Kanzler zustande gekommen. Unter diesem Druck trat er am Abend des 10. Oktober 2021 vor die Kameras und verkündete in pathetischen Worten: „Mein Land ist mir wichtiger als meine Person, daher werde ich vom Amt des Bundeskanzler beiseite (!) treten und Herrn Außenminister Schallenberg zu meinem Nachfolger vorschlagen.“ Dieser Satz darf zu Recht in die Geschichte eingehen und wird immer mit der Person Sebastian Kurz verbunden bleiben. Er ist angesichts der Tragweite der Anschuldigungen durch die WKStA gegen Kurz, an Blasiertheit und Zynismus nicht zu überbieten.

Jetzt kommt tatsächlich Frau Dr. Griss ins Spiel. Sie spricht von Selbstachtung der Bürger. Ja, das Sittenbild, das in der jüngsten Vergangenheit zutage getreten ist, wirft viele Fragen auf, wie sich Sebastian Kurz selbst und auch seine Partei dazu gestellt haben. Man fragt sich, wie viel lassen sich ehrenwerte, rechtschaffene Bürger und Wähler, die sich strikt an alle Gesetze halten von solchen politischen Köpfen und Parteien gefallen? Wird nicht gerade die bürgerliche Mitte von solchen Vorgängen vor den Kopf gestoßen? Man soll nicht vergessen, auch die ÖVP ist von den Ermittlungen betroffen. Ein klarer Schnitt wäre wohl längst überfällig. Der Schritt von Sebastian Kurz vom Kanzleramt „beiseite zu treten“, mag ein genialer Schachzug sein, der die Koalition zwischen Türkis und Grün rettete, aber mit Hygiene in der Politik hat er nichts zu tun. Wollen wir wirklich solchen Personen die „Repräsentative Demokratie“ freihändig überlassen? Nein. Leute, es gibt was zu tun!