Diese sperrige Wortschöpfung ist ein juristischer Fachbegriff, der wohl den wenigsten Menschen bekannt sein dürfte. Er bedeutet, dass eine Führungspersönlichkeit verpflichtet ist, sobald sie selbst erkennt, für den ihm zugemessenen Aufgabenbereich nicht die geeignete Qualifikation zu besitzen, diesen Posten umgehend aufzugeben. Tut sie das nicht und es entsteht durch ihr Handeln Schaden, wird sie schadenersatzpflichtig. Mangelnde Qualifikation kann viele Väter haben. Sie kann im fachlichen, im zwischenmenschlichen Bereich, im Mangel an Führungsstärke oder auch in der charakterlichen Gesinnung der Führungsperson liegen, um nur einige Beispiele zu nennen. Oder, beispielsweise, falsch verstandene Loyalität zu Freunden und Gesinnungsgenossen zum Nachteil einer Körperschaft. Sie alle können den Erfolg einer übernommen Aufgabe gefährden.
Diesen Begriff habe ich erstmals in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ aus dem Munde der Verfassungsjuristin Irgard Griss gehört. Und zwar im Zusammenhang mit den Diskussionen um den Gesundheitsminister Dr. Mückstein, wegen unterlassener Weisungen gegenüber den Landeshauptleuten von Oberösterreich und Salzburg den überschießenden Infektionszahlen jener Bundesländer betreffend. Er wäre verpflichtet gewesen, diesen genaue Anordnungen zur Eindämmung der Infektionsentwicklung zu geben, nachdem die Gesundheitsversorgung wegen der Corona-Pandemie in diesen Bundesländern bereits bedrohliche Ausmaße angenommen hat.
Stattdessen hat er sich von Teilen seines Koalitionspartners, vom Bundeskanzler Schallenberg, der Tourismusministerin Köstinger, den betroffenen Landeshauptleuten, von seiner Verpflichtung, Weisung zu erteilen, durch deren Widerspruch davon abbringen lassen. Dies stellt ein grobes Versäumnis in seiner Amtsausübung dar. Glücklicherweise hat man doch rechtzeitig den Ernst der Lage erkannt und die notwendigen Maßnahmen getroffen. Man kann nur hoffen, dass das Gesundheitsministerium genügend kundige Juristen besitzt, die ihrem Minister auf diese, seine Verpflichtung, hinweisen und er in Zukunft sein Amt in der vorgeschriebenen Weise ausübt.
Ein neuer, klassischer Musterfall:
Einen viel krasseren Fall von „Einlassungsfahrlässigkeit“ stellt wohl unser Finanzminister Gernot Blümel zur Schau. Seine tatsächliche Unfähigkeit, ein Finanzressort zu führen, wurde bereits bei der Erstellung seines Budgets für das Jahr 2020 offenkundig, als er dieses mit fehlenden, aber maßgeblichen Nullen für Milliardenbeträge zur Beschlussfassung durch das Parlament vorlegte. Wäre dies nicht vom Budgetsprecher Kai Jan Krainer von der SPÖ bemerkt worden, hätte dieser Mangel weitreichende Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit des Landes gehabt. Dort wurde wohl erstmals sichtbar, dass Blümel für dieses Amt nicht geeignet ist. Er hatte aber auch nicht die menschliche Größe für das aufmerksame Handeln von Kai Jan Krainer sich bei diesem zu bedanken. Nicht nötig, ist ja nur ein Sozi, wird er sich gedacht haben. Stattdessen verbarg er seine Unfähigkeit in einer zur Schau getragenen Arroganz.
Einen neuerlichen, aber krasseren Fall von Unfähigkeit, seine Tätigkeit nach demokratischen Grundordnungen zu leisten, lieferte er im Zusammenhang mit den Aktenlieferungen in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durch das Finanzministerium. In diesem Fall handelte es sich nicht um einen Irrtum, sondern um Vorsatz. Insofern, als er die Kontrollrechte des Parlaments mit allen Mitteln der Sabotage unterlief bzw. die Kontrolltätigkeit der Parlamentarier verhinderte. Es lässt sich der finanzielle Schaden sogar zahlenmäßig exakt beziffern, er beträgt 180.000 Euro, den die Steuerzahler für sein Fehlverhalten zu berappen haben. Wo liegt im konkreten Fall die Unfähigkeit und wie ist dieser Schaden entstanden?
Es ist bekannt, dass Gernot Blümel sich beharrlich weigerte, dem Untersuchungsausschuss zur „Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung“, geforderte Unterlagen aus dem Finanzministerium dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Aus gutem Grund, aus seiner Sicht.
Im Untersuchungsausschuss sollte eventuelles Fehlverhalten im Ministerium untersucht werden. Ein klassisches Anwendungsgebiet für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Tatsächlich wären wohl aufgrund der später bekannt gewordenen Chats zwischen Thomas Schmid und Sebastian Kurz im Zusammenhang mit den Ermittlungen der WKStA gegen Sebastian Kurz wegen des Verbrechens der Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue in der Inseratenaffäre, gefälschter Meinungsumfragen, manipulierter Berichterstattung sehr bald aufgefallen, dass hier einiges im Argen liegt. Gernot Blümel konnte als Teilnehmer an den Chats wissen, dass das Finanzministerium als Drehscheibe für die Auftragsvergabe und Verrechnung dieser Manipulationen diente. Offensichtlich galt für ihn aus Parteiräson und seiner unbedingten Loyalität zu seinem Parteifreund Kurz, das Bekanntwerden dieser Fakten mit allen Mitteln zu verhindern. Vorsichtig ausgedrückt, stellte er seine Freundschaft über die Erfordernisse seiner Amtsverpflichtungen, und den Kontrollinteressen der Volksvertretung, dem Parlament.
Da zeigt sich der Interessenskonflikt zwischen korrekter Amtsführung und den persönlichen Schutzabsichten einer verschworenen Gemeinschaft; seiner Parteifreunde, seiner „Familie“. Bei korrekter Handlungsweise hätte er aber auf die Ausübung des Amtes verzichten müssen. Tat er aber nicht.
Das Gezerre um die Unterlagen ging so lange hin und her, bis sich die Parlamentarier an den Verwaltungsgerichtshof wandten. Er gab ihnen recht und verfügte die Herausgabe der Unterlagen. Dieser Gerichtshof ist das oberste Justizorgan für Verwaltungsangelegenheiten der Republik, gegen seine Anordnungen gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Trotzdem weigerte sich Blümel, diesen Weisungen nachzukommen. Stattdessen holte er sich sündteure Argumentationshilfen durch Gutachten auf der untersten Rechtsebene, nämlich bei Rechtsanwälten, wie er die Anordnungen der obersten Rechtsebene unterlaufen bzw. aushebeln könne. Genau diese Gutachten, sieben an der Zahl, die zwar zu keiner Änderung der Rechtslage führten, kosten jetzt dem Steuerzahler 180.000 Euro. Es ist sinnlos hinaus geworfenes Geld.
Einen entscheidenden Erfolg hatte das Verhalten von Gernot Blümel jedoch für seine Partei. Er konnte damit enorm viel Zeit gewinnen – mehr als ein Jahr – sodass die Parlamentarier diese Causa nicht mehr untersuchen konnten, weil mit den Stimmen der Grünen eine Verlängerung des Ausschusses nicht genehmigt und damit diese Untersuchungen durch Zeitablauf ergebnislos abgebrochen werden mussten. Die Grünen müssen sich wohl den Vorwurf gefallen lassen, in diesem Fall als Beitragstäter dieser Vertuschungsaktion genannt zu werden. Ja, das war wohl die größte bekannt gewordene Vertuschungsaktion in der jüngeren Geschichte unserer Republik. Dazu zählt auch die Art, wie diese Akten in letzter Konsequenz an den Ausschuss geliefert wurden. Getarnt in einem Haufen wertlosen Papiers, in 90 großen Umzugskartons verpackt, die nur in monatelanger Kleinstarbeit zu sichten gewesen wären. Dazu kam es nicht mehr, knapp zwei Wochen später war dieser Untersuchungsausschuss Geschichte.
Zumindest die Durchsetzung einer Schadenersatzklage aus dem Titel „Einlassungsfahrlässigkeit“ gegen Gernot Blümel müsste eigentlich Aussicht auf Erfolg haben. Es wäre ein sehr seltener Rechtsakt einer wehrhaften Republik, würde ein Minister missbräuchlich verschwendetes Steuergeld, konkret 180.000 Euro, dem Staat wieder zurückzahlen müssen. Warum auch nicht?
Dafür zuständig ist die Finanzprokuratur, eine Unterbehörde des Finanzministeriums, unter der Leitung von Wolfgang Peschorn. Sie wäre die geeignete Behörde, um die Einbringung dieser verschwendeten Geldmittel zu betreiben. Ein Blick auf ihre Website macht sicher. Dort steht zu lesen:
Die Finanzprokuratur – Anwalt und Berater der Republik
Zitat:
„Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden.“ (Artikel 18 Bundes-Verfassungsgesetz)
Die Bundesverfassung formt Österreich zum Rechtsstaat, in dem sich staatliche Organe ausnahmslos gesetzmäßig zu verhalten haben, gleich, ob diese hoheitlich oder privatwirtschaftlich tätig werden. Die Rechtsanwendung wird für alle Beteiligten zunehmend schwieriger. Oftmals sind komplexe Sachverhalte an Hand herausfordernder Rechtsgrundlagen innerhalb kurzer Zeit zu beurteilen.
Die Finanzprokuratur unterstützt als „Anwalt und Berater“ nicht nur die staatlichen Organe bei der Rechtsanwendung, sondern leistet durch ihre tägliche Aufgabenerfüllung einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung rechtsstaatlichen Handelns.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzprokuratur sind für die Bürgerinnen und Bürger um die Wahrung der Interessen des Staates bemüht.
Wird sie das machen, was hier so großartig angekündigt ist? Ach, ich höre schon die Ausreden, weshalb das in diesem Fall nicht möglich ist!