Ein sperriger, juristischer Fachbegriff geistert in jüngster Zeit durch die Medien: Litigation-Public Relation. Was bedeutet dieser Begriff? Was sagt Wikipedia dazu?
„Litigation-PR (etwa „Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit“, auch strategische Rechtskommunikation oder prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit) ist eine Form der Pressearbeit, bei der die Kommunikation nach außen vor, während und nach juristischen Auseinandersetzungen gesteuert wird. Ziel der Litigation-PR ist es, die juristische Strategie der beteiligten Staatsanwälte und Verteidiger zu unterstützen, das Ergebnis der juristischen Auseinandersetzung mithilfe der Öffentlichkeit zu beeinflussen und gleichzeitig Schäden an der Reputation des Mandanten zu vermeiden. Sie ist verwandt mit Reputationsmanagement und Krisen-PR.“
Soweit Wikipedia. Nun, wie geht die ÖVP mit diesem neumodischen Marketingtool um? Hat sie doch in naher Zukunft einige juristische Krisen zu bewältigen. Mal überlegen, wie könnte dieses Tool in der beschriebenen Form für sie nützlich sein?
Bekanntlich ist die Partei selbst nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (welch ein juristisches Wortungetüm) von strafrechtlichen Ermittlungen durch die WKStA betroffen und möglicherweise künftig mit handfesten Strafverfahren konfrontiert. Noch gilt die Unschuldsvermutung. Weiters ermittelt die Behörde gegen zahlreiche, dem Parteiumfeld nahestehende Personen. So zum Beispiel, gegen rund 40 Personen allein in der Casinoaffäre und weitere Causen laufen parallel. Statt anzuerkennen, dass manches in der „ÖVP-neu / Liste Kurz“ – kurzerhand, die Türkisen genannt – falsch gelaufen ist, gilt noch immer die archaische Uralt-Strategie: „Angriff ist die beste Verteidigung.“ Die klassische Methode ist in Anwendung, also gilt: Abstreiten, leugnen, vernebeln, verharmlosen, denunzieren. Gilt es doch, eine erkleckliche Anzahl an Wahlberechtigten weiterhin bei der Stange zu halten und größeren Imageschaden für die Partei zu vermeiden.
Die Partei bleibt bodenständig und hat mit so einem neuartigen Zeugs, wie Public Relation, derzeit wenig am Hut. Da oder dort ein zögerlicher Versuch, beispielsweise, ein Universitätsprofessor schreibt ein Privatgutachten auf dem Briefpapier der Universität-Wien, wie legal die Handlungen der türkisen Truppe waren. Die Realität mit ihren laufend aufpoppenden Ereignissen schwappen diese Versuche als nutzlos hinweg. Also sollen andere, profanere Mittel helfen, die Krisen in Zaum zu halten.
In letzter Konsequenz hat die Litigations-PR aber auch nur ein Ziel: Strafverfahren und die zugrunde liegenden Straftaten in der öffentlichen Meinung – vorsichtig ausgedrückt – in einem milderen Licht erscheinen zu lassen. Sie ist jedoch die feinere Klinge in der Auseinandersetzung mit der öffentlichen Meinung zu vermuteten Straftaten. Im schlechtesten Fall kann eine solche zielgerichtete Pressearbeit sogar zur Beeinflussung / Verfälschung von Gerichtsverfahren führen. Beispielsweise, wenn durch diese strategische Öffentlichkeitsarbeit Geschworene bereits vor oder während laufender Gerichtsverfahren, in eine ganz bestimmte Richtung beeinflusst werden sollen. Was im Sinne einer fairen und gesetzeskonformen Gerichtsbarkeit nicht gewünscht sein kann.
Vielleicht wird dieses Tool erst, wenn es zu Anklagen kommt, für die Partei relevant. Einstweilen versucht man es noch mit der groben Tour und setzt auf Strategien der Ablenkung, wie oben beschrieben.
Rote Netzwerke in der WKStA
Als die ersten Untersuchungsvorhaben der WKStA (Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft) im Zuge der IBIZA-Ermittlungen gegen die Spitze der ÖVP, namentlich gegen den damaligen Parteiobmann und Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage im IBIZA-Untersuchungsausschuss, oder gegen den ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel als Beschuldigter bekannt wurden, tobte ein Sturm der Entrüstung durch die Reihen der ÖVP-Granden. Die erstaunte Frage wurde ungeniert gestellt: „Ja, dürfen´s den des?“ Sofort wusste man die Drahtzieher hinter der Malaise zu orten: Es waren die roten Netzwerke innerhalb der WKStA, die den Türkisen vorsätzlich und in böswilliger Absicht Ungemach bereiten wollen. Selber sei man völlig unschuldig und man wüsste, die Beschuldigungen werden sich rasch in Luft auflösen. Fairerweise muss man anerkennen, es wurden tatsächlich einige Untersuchungen, z.B. gegen Gernot Blümel, von der WKStA eingestellt. Doch die wirklich großen Brocken liegen noch am Weg und wiegen schwer. Wie die „Roten Netzwerke“ in der WKStA gebildet wurden, konnte bis heute nicht aufgeklärt werden, zumal die SPÖ seit vielen Jahren keine Mitsprache bei Personalentscheidungen in der Justiz hatte. Die Tatsachen sind ganz einfach erklärt. Es gibt dort keine roten Netzwerke, sondern nur Staatsanwälte, die einfach ihre Arbeit machen. Aber als Begründung für das türkise Ungemach, taugte dieser Hinweis für die Öffentlichkeit und alle, die daran glauben wollen, allemal.
Umgehend trat Kanzler Kurz vor die Presse und lancierte die Behauptung, die WKStA arbeite nicht rechtskonform, die Verfahren dauern alle zu lange, Beschuldigte stünden unnötig lange unter Verdacht. Bundeskanzler Kurz drückte bei dieser Presseerklärung voll auf die Tränendrüsen zugunsten Beschuldigter – wohl auch auf seinen eigenen – und stellte die Forderung auf: Die WKStA müsse sofort aufgelöst und schleunigst in die normale Staatsanwaltschaft integriert werden. Die Sache hatte jedoch einen Haken. Das Justizministerium unterstand seit dem Einstieg des grünen Regierungspartners, erstmals seit vielen Jahren, nicht mehr der ÖVP. Die Grünen traten, ob so viel Enthusiasmus für Veränderung, jedoch voll auf der Bremse.
Der damalige Innenminister und heutige Bundeskanzler Karl Nehammer legte noch nach. Er forderte – offensichtlich in weiser Voraussicht, was noch kommen möge – eine dringende Gesetzesänderung, wonach es Untersuchungsbehörden verboten sein sollte, Hausdurchsuchungen in Behörden und Ämtern durchzuführen. Auch damit biss die ÖVP bei den Grünen auf Granit. So nahm das Unheil weiter seinen Lauf, denn die WKStA untersuchte trotz schlechter Nachrede stoisch und unbeirrt weiter.
Die Chatprotokolle des MMag. Thomas Schmid
Ein Unglück kommt selten allein. Diese Lebensweisheit musste die ÖVP am eigenen Leib erfahren, als die WKStA beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium und nachmaligen ÖBAG-Chef, MMag. Thomas Schmid, eine Hausdurchsuchung durchführte. Die Ermittler konfiszierten sein Diensthandy. Wie klug von ihm – vielleicht gab es davor schon einen konspirativen Zunt – dass er in weiser Voraussicht alle Chats auf diesem Handy gelöscht hatte. So konnte er es beruhigt den Beamten übergeben. Blöd für Schmid und die ÖVP lief, die Beamten fanden auch die Backup-Box, auf dem alle Chats sorgfältig extern gespeichert waren. Insgesamt über 300.000 (!) Nachrichten. Diesen Fund könnte man damit vergleichen, als würde die ÖMV im Waldviertel ein riesiges Ölfeld und gleichzeitig auch ein riesiges Gasfeld entdecken und damit unser Land von der Energieknappheit erlösen. Mit diesem Fund wurde eine neue Qualität bei den Ermittlungen der WKStA eingeleitet.
Tröpferlweise drangen aus diesen Chatprotokollen Kommunikationsfetzen an die staunende Öffentlichkeit, wie: „Ich liebe meinen Kanzler“ oder eine andere, nette Nachricht vom geliebten Kanzler an Schmid: „Kriegst eh alles“ oder „Du Aufsichtsratssammler“ oder von Gernot Blümel an Schmid: „Du bist Familie“. Zusammengefasst, es wurde ein Sittenbild einer Staatsführung sichtbar, wie man es auf den Schulhöfen pubertärer Jugendgruppen nicht infantiler erleben kann. Kurzum, Infantilismus und Überheblichkeit traf auf Machtrausch, eine toxische Mischung. Einem derart widerwärtigen Stil einer Staatsführung ist schließlich auch mit wohlbegründeten Gegenargumenten nicht mehr beizukommen, obwohl die ÖVP dies mit Kräften versuchte und weiter versucht. Derweil klopft die WKStA die Chats weiter auf strafrechtliche Relevanz ab und wurde offensichtlich weiter fündig.
Mag. Andreas Hanger, harter Hammer statt geschliffener Litigations-PR
Am 22. Jänner 2020 wurde der parlamentarische Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (kurz als Ibiza-Untersuchungsausschuss bezeichnet) eingesetzt. Man erinnere sich, die IBIZA-Affäre entsprang jenem „berauschenden“ Abend auf der gleichnamigen Ferieninsel, bei der Christian Strache, späterer Vizekanzler der türkis-blauen Regierung, einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte partout die Kronen Zeitung andrehen wollte. Straches Kalkül: Zack-zack die Journalisten auswechseln und durch willfährige ersetzen. So könnte die Zeitung die FPÖ auch redaktionell für den Wahlkampf puschen. Im Gegenzug, wenn die Wahl gewonnen wird, könnte die Oligarchin frei Hand vergeben, lukrative Staatsaufträge bekommen. An diesem Abend sind auch sonst zahlreiche Sätze gefallen, die an den Grundfesten unseres Staates rüttelten, etwa die Auskunft: „Novomatic zahlt alle“. Gemeint war damit, alle Parteien bekommen von den üppigen Gewinnen der Novomatic was ab. Oder, wie Geld aus illegaler Parteienfinanzierung ganz elegant über parteieigene Vereine, vorbei am Rechnungshof als Prüforgan, in die Parteikassen geschleust werden kann.
Was sich also am Beginn des Untersuchungsvorganges der Parlamentarier als politische Abrechnung gegen die FPÖ richtete, wurde bald zum politischen Waterloo der Türkisen bei der Beurteilung, die türkis-blaue Regierungsperiode unter Sebastian Kurz betreffend, die damals bereits Geschichte war.
Der von den Türkisen eingesetzte Fraktionsvorsitzende für den Untersuchungsausschuss, Mag. Wolfgang Gerstl, berief zwar laufend Pressekonferenzen ein, um die im Ausschuss erhobenen Vorwürfe gegen die Türkisen medial zu relativieren. Allerdings nur mit mäßigem Erfolg. Berühmt wurde eine seiner letzten Pressekonferenzen unter Journalisten, bei der er mangels Argumente in der Sache, alle Journalistenfragen mit dem immer gleichen Standardsatz in einer Art Dauerschleife beantwortete, ohne auf die gestellten Fragen direkt Bezug zu nehmen. Ein Skiunfall befreite ihn schließlich von dieser überfordernden Aufgabe.
Das war die Stunde des Mag. Andreas Hanger. Der Bürstenhaar-köpfige Hinterbänkler des Nationalrats trat zur Verteidigung der ÖVP als neuer Fraktionsvorsitzender für den Untersuchungsausschuss an die Front und leistet seither ganze Arbeit. In Kampfhahn-Haltung, skurril bereits in seiner Erscheinung, kämpft er verbal und gestenreich alles hinweg, was sich der Partei so an schlechter Nachrede in den Weg stellt. Wenn auch die Fakten erdrückend sein mögen, Hanger findet immer einen Weg, allen anderen die Schuld an den erhobenen Anschuldigungen umzuhängen. Seine Pressekonferenzen sind Medienereignisse, nicht wegen der Botschaften, die er zu verkünden hat, sondern ob seiner einzigartigen Erscheinung. Schrullig und skurril zugleich.
Das ging sogar so weit, dass das Online-Satireportal, „Die Tagespresse“, die ÖVP wegen unlauteren Wettbewerbs klagte. Die Klage selbst war natürlich ein Satire-Projekt, aber es sollte die Absurdität der Verteidigungsstrategie der ÖVP durch Hanger sichtbar machen. Das Magazin begründete die Klage damit: „Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt? Hanger werde für das Satireportal zur „immer härteren Konkurrenz“ und führe das Publikum in die Irre, indem er sich als Politiker geriere.“
Die Tagespresse stellte den Antrag, das Gericht möge verfügen: „… dass Herr Mag. Hanger, sich fortan durch einen 3 x 4 cm großen Anstecker gut sichtbar als Satiriker zu bezeichnen und durch Schaltungen auf Standard, Krone und ORF 2 die Bevölkerung aufzuklären habe.„
Es war erwartbar. Hanger widersprach dem Online-Portal in der Klagebeantwortung. Er behauptete weiterhin fest und steif, er sei kein Satiriker, sondern ausschließlich ernsthafter Politiker. Zu guter Letzt, als im Land über Hanger genug gelacht wurde, zog die „Die Tagespresse“ die Klage wieder zurück. Grundsätzlich ist es ja begrüßenswert, wenn Politiker Humor besitzen. Aber im konkreten Fall bleibt jedem halbwegs aufrecht denkenden Demokraten das Lachen im Halse stecken. Denn immerhin geht es in der Sache um schwerwiegende Vorwürfe strafrechtlicher und demokratiepolitischer Natur, die allesamt im Widerspruch mit der Rechtschaffenheit einer Partei stehen, von der man staatstragendes Verhalten zum Wohle der gesamten Gesellschaft erwartet. Da hört sich der Spaß auf!
Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde dieser Untersuchungsausschuss nicht mehr verlängert, obwohl noch viele Fragen unbeantwortet blieben. So ging dieser Untersuchungsausschuss am 21.09.2021 mit einer abschließenden Debatte des Abschlussberichtes des Verfahrensrichters zu Ende. Wen wundert es, dass zwischen der ÖVP und allen anderen Parteien die Ergebnisse dieses Verfahrens völlig unterschiedlich bewertet wurden? Aus der Sicht von Andreas Hanger hat der Abschlussbericht des Verfahrensrichters alle Vorhaltungen widerlegt. „Dieser Ibiza-Untersuchungsausschuss war leider ein Unterstellungsausschuss“, meinte er mit Verweis auf Untersuchungen rund um mutmaßliche Parteispenden über ÖVP-nahe Vereine. Es habe niemals Fälle von Gesetzeskauf gegeben. Man könnte also meinen, die ÖVP und die restlichen Parlamentsparteien saßen in zwei verschiedenen Untersuchungsausschüssen. Hangers „harter Hammer“ bewirkt für die Partei nichts Positives, nichts Konstruktives in der Bewältigung der Krise. Im Gegenteil, er zerstört den letzten Rest an Glaubwürdigkeit, die aktuellen Umfragen sprechen dazu eine deutliche Sprache. Im Bild der Fußballsprache ausgedrückt, er ist reif für den Austausch.
Der Grünen Spagat
Es lohnt sich tatsächlich zu einer Replik auf die Ereignisse dieses parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Denn die Vorgänge, die dieses Verfahren prägten, waren in der Geschichte der 2. Republik wohl einzigartig. Es begann schon damit, dass die Rolle der Grünen sich als sehr diffizil gestaltete. Einerseits waren sie mit der ÖVP in einer Regierung, also galt es, den Regierungspartner nicht allzu sehr mit heiklen Fragen zu pisaken, aber andererseits auch nicht als Blockierer von Kontrolle in der Öffentlichkeit aufzufallen. Der Grünen Vorteil, die Ereignisse, auf die es ankam, lagen in einer Zeit, als sie noch selbst Oppositionspartei und teilweise nicht einmal im Nationalrat vertreten waren. Trotzdem wurde die Angelegenheit zu einem Balanceakt für sie. Beabsichtigen sie an der angestrebten Aufklärung von Missständen gegen die Volkspartei in voller Härte mitzuwirken oder ist ihnen die Rolle als Regierungspartei wichtiger? Das war die entscheidende und heikle Frage! Schon der Start in das Verfahren begann mit einem Rechtsstreit. Die ÖVP wollte den Untersuchungsumfang sehr eng fassen, sodass tatsächlich nur die Rolle der FPÖ zur Debatte stehen sollte, sie selbst von Untersuchungen unbehelligt bliebe. Die Opposition, zu der nun auch die FPÖ gehörte, wollte den vollen Umfang, aus guten Gründen. Also sahen die Grünen für ihre Rolle nur den Ausweg, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, der über den zulässigen Untersuchungsumfang, quasi als Schiedsrichter, entscheiden sollte. Als Oppositionspartei sind sie immer für einen möglichst breiten Untersuchungsrahmen bei der parlamentarischen Kontrolle eingetreten. Doch diesmal war die Lage anders, schwieriger. Plötzlich konnten sie nicht mehr selbst entscheiden, was sie wollten. Der VfGH entschied für das volle Untersuchungsprogramm. Sigrid Maurer, als Klubobfrau der Grünen zuckte mit den Schultern zum Entscheid des VfGH und meinte: „Wir wollten es ja nur wissen“. Das Verhalten der Klubobfrau Maurer wird in der Folge noch öfter unangenehm in der Öffentlichkeit auffallen. Die Vorarlbergerin Nina Tomaselli wurde zur Fraktionsführerin des Untersuchungsausschusses der Grünen bestimmt und lieferte in der Folge gute, wohlbekannte Kontrollarbeit der Grünen ab. Dagegen versuchte Sigrid Maurer reine Regierungsarbeit zu leisten und pflegte ein auffallend freundschaftliches Verhältnis zu ihren Klubkollegen August Wöginger von der ÖVP, den sie liebevoll „Gust“ nannte. Das waren die zwei Herzen in der Grünen Brust in diesem kritischen politischen Komplex.
Rekordverdächtige Erinnerungslücken
Bei der Betrachtung der Ereignisse des IBIZA Untersuchungsausschusses sollte man das Rechtskonstrukt des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erst einmal grundsätzlich an seiner Rechtsabsicht ansehen. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist ein verbrieftes Recht der Opposition, welches das Ziel verfolgen sollte, die Regierungsarbeit zu kontrollieren und mögliche Mängel und Defizite festzustellen und aufzuzeigen. Dass es hierbei ganz generell zu Auffassungsunterschieden kommen kann, liegt schon in der Natur der Sache. Die Opposition wird versuchen, die Kontrollmöglichkeit auch für ihre politische Agitation auszunützen, während die Regierungsmehrheit diese Kontrolle möglichst niederschwellig halten möchte, oder gar zu verhindern versucht. In diesem Spannungsfeld verlief auch dieser Ausschuss, bei dem natürlich zahllos politisches Kleingeld gewechselt wurde. Er brachte dennoch einige Highlights ans Tageslicht, die in dieser Form einzigartig waren.
Nachdem die Querelen beim Start ins Untersuchungsvorhaben einigermaßen beseitigt wurden, durfte es losgehen. Ladungen von Zeugen und Auskunftspersonen wurden ausgeschickt, Unterlagen aus den Ministerien angefordert, allen voran aus dem Finanzministerium. Erfahrungsgemäß werden Akten oftmals mehr oder minder stark geschwärzt angeliefert, meist mit Datenschutz-rechtlichen Bedenken begründet. Doch diesmal weigerte sich der Finanzminister Blümel überhaupt Akten zu liefern. Die Opposition rief wieder einmal den Verfassungsgerichtshof an, Gernot Blümel holte sich Argumentationshilfe für seine Weigerung bei einigen Rechtsgelehrten und ließ den Steuerzahlern dieses juristische Wissen rund 180.000 Euro (!) kosten. Das waren die Kosten für 7 Gutachten, die seine ablehnende Haltung stützen sollten. Jeder sparsame Bürger darf sich die Frage stellen: War das nur sinnlose Verschwendung von Steuermitteln oder liegt in diesem Fall bereits Amtsmissbrauch vor?
Während sich der Verfassungsgerichtshof mit Verfahrensfragen beschäftigte, wie die Aktenlieferung aus dem Finanzministerium zu handhaben sei, wurden Zeugen im Untersuchungsausschuss befragt. So kam es auch zu Befragungen des Bundeskanzlers Sebastian Kurz und des Finanzministers Gernot Blümel. Beide überboten sich mit Erinnerungslücken zu Ereignissen, die erst wenige Monate zurücklagen. Der Bundeskanzler konnte sich zu mehr als 30 Vorkommnissen nicht erinnern, Blümel brach jedoch mit Abstand den Rekord. Er konnte 87 Mal signifikante Fragen nicht beantworten, weil er sich angeblich nicht daran erinnerte. Das ging sogar so weit, dass er nicht einmal die Frage beantworten konnte, ob er einen Dienst-Laptop besaß. Damit war wohl klar, dass beide Akteure den gewählten Volksvertretern in voller Überheblichkeit einfach die Kontrolle über ihre Handlungen verweigerten. Im Falle von Sebastian Kurz sollte man bedenken, er war zu diesem Zeitpunkt der Parteiführer einer staatstragenden Partei und zur Einhaltung aller Gesetze per Eid auf die Verfassung als Bundeskanzler verpflichtet. Der Vorwand der Vergesslichkeit hatte jedoch einen handfesten Grund. Es galt einfach konkrete Auskünfte zu verweigern und so der Wahrheitspflicht bei der Beantwortung der gestellten Fragen zu entgehen. Dennoch konnten die Parlamentarier Sebastian Kurz unwahre, oder zumindest unrichtige Aussagen nachweisen, weswegen er eine strafrechtliche Untersuchung wegen Falschaussage im Untersuchungsausschuss bei der WKStA auslöste und es noch zu einem Strafverfahren in dieser Sache gegen ihn kommen kann.
Der Bundespräsident Van der Bellen als Exekutor
„Es gibt eine Entwicklung, die es in der 2. Republik noch nie gab“. Mit diesen bedeutungsvollen Worten kündigte der Bundespräsident Van der Bellen eine Presseerklärung an. Was war geschehen? Der Bundespräsident wurde durch den VfGH zum Exekutor bestimmt, um die Durchsetzung des VfGH-Erkenntnisses vom 3. März 2021, wonach das Finanzministerium die Akten zu liefern habe, zu ermöglichen. Durchzusetzen war, dass der Finanzminister zur Vorlage bestimmter Akten gegenüber dem Untersuchungsausschuss verpflichtet wird. Akten, die für die Arbeit des sogenannten Ibiza-Untersuchungsausschusses relevant sein sollen.
Man stelle sich einmal folgendes Bild vor: Der Bundespräsident, ein älterer, würdevoller Herr, der eigentlich nur für repräsentative Aufgaben sein Amt im Dienste des Staates ausübt, wird plötzlich zum profanen Gerichtsvollzieher, der möglicherweise mit einem Aufsperrdienst im Finanzministerium vorspricht, um auf Aktenordner im Ministerium den Kuckuck zu picken, damit diese endlich dem IBIZA-Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werden. Einmalig bizarr der Gedanke. Jedoch nicht weniger beschämend für einen Amtsträger, der ebenfalls den Eid auf unsere Verfassung und die Einhaltung aller Gesetze geschworen hat. Der Finanzminister Gernot Blümel.
Soweit ist es schließlich doch nicht gekommen, der Bundespräsident beauftragte das Wiener Straflandesgericht mit der Umsetzung der Exekution.
Das konnte Herr Blümel nicht auf sich sitzen lassen. Noch am selben Tag lieferte er allerlei Dokumente in Papierform, in 204 Ordnern, verpackt in 30 Umzugskartons, also schon längst vorbereitet, an das Parlament aus. Allerdings versehen mit einer Finte. Diese Akten bekamen die höchste Geheimhaltungsstufe, kraft seines Amtes, verpasst. Also durften sie nur unter ganz bestimmten, sehr strengen Bedingungen von den Parlamentariern eingesehen werden, was Jahre gebraucht hätte, um sie alle zu sichten. Es wäre nicht Blümel, hätte die Geschichte nicht auch eine Pointe: Die Akten wurden von einem privaten Zustelldienst in einem Kastenwagen vom Finanzministerium ins Parlament transportiert. Bis dahin war von Geheimhaltung und Sicherheitsbedenken keine Rede. Nicht auszudenken, am Weg dorthin wären diese Kartons gegen andere ausgetauscht worden. Fakt ist, auch dieser Amtshandlung liegt genau jene infantile Chuzpe zugrunde, wie sie aus den Chats bekannt geworden ist.
Und nicht zu vergessen, die 180.000 Euro Steuergeld, die Gernot Blümel nutzlos verschwendete, um die Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss verhindern zu können.
Die Empörung unter den Parlamentariern der Oppositionsparteien wegen der Geheimhaltungsanordnung war entsprechend groß. Der Leiter der Finanzprokuratur Dr. Peschorn senkte den Grad der Geheimhaltung zwar wieder, doch das nützte nichts mehr. Im Untersuchungsausschuss sollten sie mit diesen Akten keine Freude mehr haben. Denn schon wenige Wochen später wurde der IBIZA-Untersuchungsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien, Grüne und ÖVP, abgedreht. Man stimmte einer Verlängerung nicht mehr zu. Frau Maurer von den Grünen, richtete der SPÖ im arroganten Ton aus, man möge sie diesbezüglich nicht anbetteln, damit die Grünen für eine Verlängerung des Ausschusses eintreten sollten. Wenn die Opposition es wolle, könne sie einen neuen Untersuchungsausschuss einrichten. Weiters sorgten ÖVP und Grüne dafür, dass alle 2,7 Millionen Seiten an Unterlagen, die dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurden, geschreddert werden. Mit dabei die Unterlagen aus dem Finanzministerium. Nicht auszudenken, welche Geheimnisse bzw. Beweise dadurch für immer beiseite geräumt wurden. In letzter Konsequenz muss man anerkennen, die Heimtücke der ÖVP und ihrer Funktionäre haben diesmal das Kontrollrecht der Opposition voll ausgehebelt. Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit hat einen deutlichen Schaden genommen. Zurück bleibt der schale Geschmack, die da oben können es sich richten, wenn sie es nur wollen.
Relativ zeitnah wurde tatsächlich der „ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss“, nämlich am 9. Dezember 2021 vom Nationalrat eingesetzt, der bis dato noch tagt.
Das Beinschab-Tool
Das Projekt „Ballhausplatz“, also jener Plan, der einen konspirativen, putschartigen Machtwechsel zugunsten der ÖVP einleiten sollte, hat eine lange Vorgeschichte. Sie begann genaugenommen mit der Wahlniederlage von 2006 unter Wolfgang Schüssel. Die ÖVP konnte damals nicht glauben, nicht mehr den Bundeskanzler stellen zu dürfen. Die Wähler mussten sich einfach geirrt haben, als man wieder die SPÖ als stimmenstärkste Partei wählte und dadurch wieder einen roten Kanzler am Ballhausplatz ermöglichte. Diesen Irrtum galt es raschest wieder zu korrigieren. Dennoch sollte es 10 Jahre und vieler Scharmützel und Intrigen zwischen ÖVP und SPÖ dauern, bis sich ein Erfolg versprechendes Zeitfenster auftat und ein junger Politstar im Dienste der ÖVP die Bühne betrat. Sebastian Kurz.
Es war zu jener Zeit, als die Große Koalition sich qualvoll durch den politischen Alltag plagte, ihre Umfragewerte Richtung Nullpunkt sank, und gleichzeitig über Europa und natürlich auch über Österreich eine Flüchtlingswelle schwappte. Österreichs jüngster Außenminister aller Zeiten, Sebastian Kurz, tingelte durch alle deutschsprachigen Fernsehstationen und verkündete in unzähligen Talkshows seine Theorien zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Das sollte für die Flüchtlinge nichts Gutes bedeuten. Da waren Grausamkeiten dabei, die gelernten Humanisten die Haare zu Berge stehen ließen. Stets verkündet mit einem klerikal-salbungsvollen Gestus und saften Schmelz in der Stimme.
Während also Sebastian Kurz auf der internationalen Bühne an seiner Bekanntheit arbeite, taten sich ein kleiner, konspirativer Kreis von Eingeschworenen zusammen, um auf seine Machtübernahme in der Partei und später im Land professionell hinzuarbeiten. Man musste und wollte Nägel mit Köpfen machen und durfte nichts dem Zufall überlassen. Dazu brauchte man Geld, um eine erfolgreiche Kampagne zu finanzieren. Aber Geld war keines da. Nachdem der Plan der Machtübernahme ja geheim bleiben musste, konnte man also die Parteikasse nicht anzapfen, die ohnehin leer war. Der amtierende Parteiobmann Reinhold Mitterlehner war in diesen Plan nicht eingeweiht, schließlich sägte man ja gerade an seinem Sessel.
Ein Glück, wenn man die richtigen Leute kennt. Eine davon war die damalige Familienministerin Sophie Karmasin. Sie entstammt einer Meinungsforschungsfamilie, machte in ihrem eigentlichen Brotberuf ebenfalls seit vielen Jahren Markt- und Meinungsforschung und hat dementsprechend gute Kontakte zu reichweitenstarken Medien, die gegen gutes Geld erfolgreiche Kampagnen durchziehen können. Ein erfolgreiches Konzept war schnell gebastelt, allein es fehlte noch immer das Geld. Ab hier kommt eine neue Person ins Spiel. MMag. Thomas Schmid, Generalsekretär im Finanzministerium, ein strebsamer Tiroler mit Ambitionen auf höhere Weihen, der das Pouvoir besaß, für sein Ministerium Inseraten- und Forschungsaufträge in bedeutender Höhe erteilen zu dürfen. Die Drehscheibe für die Finanzierung dieser Kampagne war gefunden. Frau Karmasin blieb im Hintergrund und überließ die Realisierung ihrer ehemaligen Mitarbeiterin, Sabine Beinschab, die sich gerade mit einer eigenen Meinungsforschungsagentur selbstständig gemacht hatte und an lukrativen Aufträgen interessiert war. Karmasin ließ sich den Verzicht auf Aufträge mit einer Provision abgelten. Das Konzept war einfach, aber genial, wie MMag. Schmid sagen würde. Es beruhte auf 3 Säulen:
- Marktforschung, mit gut gebürsteten Ergebnissen zugunsten Sebastian Kurz.
- Mediale Berichterstattung durch die Fellner Gruppe mit ihren reichweitenstarken Medien, die Gratiszeitung „Österreich“, sowie den TV-Sender „OE24“.
- Finanzierung der Aktionen durch das Finanzministerium durch Inseratenvergabe an Fellner für positive Berichterstattung als Gegengeschäft und Vergabe von Marktforschungsaufträgen an Frau Beinschab. Der Schönheitsfehler: Alles getürkt mit Scheinrechnungen, auf Kosten der öffentlichen Hand. Die WKStA vermutet, dass so über 1 Million Euro den Besitzer wechselten.
Das Ganze nannte sich im internen Kreis „das Beinschab-Tool“. Fellner leistete ganze Arbeit. Tagtäglich erschienen in seinen Medien Jubelartikel über den genialen Sebastian und niederschmetternde Artikel über die schlechte, unfähige Große Koalition, garniert mit Grafiken aus zahllosen Umfrageergebnissen von Sabine Beinschab. Thomas Schmid zahlte aus dem Staatssäckel und kommentierte eifrig auf seinem Chatkanal. Die Aktion verfehlte nicht ihre Wirkung. Die großen Häuptlinge der ÖVP erkannten, mit Mitterlehner ist kein Staat mehr zu machen, ein neuer Obmann muss her. Erraten, auf Sebastian Kurz fiel die Wahl. Dieser zierte sich eine Zeit lang und verlangte Sondervollmachten, die man ihm bereitwillig gewährte. Somit waren es nur mehr ein paar kleine Schritte zur Machtübernahme. Aufkündigung der Großen Koalition, Ausrufung von Neuwahlen und ein fulminanter Wahlsieg durch Sebastian Kurz für die ÖVP. Garniert mit einer heftigen Wahlkampfkostenüberziehung von 7 Millionen Euro extra. Der Ballhausplatz war endlich erobert. Erstaunlich, wie einfach so eine Machtübernahme (oder sollte man eher Putsch dazu sagen?) funktionieren kann. Die Änderung der Parteifarbe von schwarz zu türkis sollte einen völligen Neubeginn der Partei, auch gegenüber der Öffentlichkeit, signalisieren.
Langes Fazit einer kurzen Ära
Wenn alle Stricke reißen, wird die ÖVP doch noch, als letzten Ausweg, auf die Wirkungen der Litigation-PR zurückgreifen müssen. Man wird auf das Weichspülen der möglicherweise angeklagten Sachverhalte, statt auf Ablenkung, Vertuschung und Denunziation setzen müssen. Nämlich dann, wenn die WKStA strafrechtlich fündig wird und die entsprechenden Beweise in Händen hat, um Anklage gegen die Partei selbst und ihre verantwortlichen Funktionäre, wie beispielsweise gegen den Ex-Parteichef mit Sondervollmachten, Sebastian Kurz, erheben zu können. Sind die Angelegenheiten schließlich bei den Strafgerichten angekommen, wird Mag. Hangers harter Hammer seine Wirkung verfehlen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit ist, dass die Partei einen wichtigen Teil der Medien auf ihrer Seite hat, bzw. für sich instrumentalisieren kann und kritische Journalisten in der Öffentlichkeit weitgehend ungehört bleiben. Die Frage ist also, wieweit die einstmals treuen Medien da noch mitspielen und diese Strategie mittragen? Es bleibt also abzuwarten, ob die Journalistenschar bis dahin nicht schon längst weitergezogen ist und andere Schlagzeilen wichtiger sind als die Befindlichkeiten einer gebeutelten Partei. Man darf ja nicht vergessen, die Medienlandschaft als 4. Säule der Demokratie hat sich vom Hype um Sebastian Kurz auf sträfliche Weise vereinnahmen lassen und so ihren Ruf beschädigt. Die Vermischung von lukrativem Inseratengeschäft und gefälliger Berichterstattung leistet nun mal der Demokratie einen Bärendienst. Verlockend war ein gut gefüllter Topf für positive Berichterstattung regierungstreuer Medien. 210 Millionen Euro Werbebudget der Bundesregierung, der allein für diese Legislaturperiode verteilt werden soll, ist ja kein Pappenstiel. Auch das dürfte ein neuer Rekord sein. Manche bezeichnen es ganz schlicht als Inseratenkorruption.
So. Und wen wundert es? Der Einzige, der auf der Klaviatur des Marketing-Tools – Litigation-PR – perfekt spielt, ist Sebastian Kurz, heute wieder Privatier. Im Auftreten mit seinem Anwalt Dr. Werner Suppan, Ersatzmitglied am Verfassungsgerichtshof, bezahlt durch die ÖVP, spielt er bereits im Vorfeld einer möglichen Anklage das drohende Unheil herunter und beharrt auf seine völlige Schuldlosigkeit. Er habe niemals jemanden zu einer Straftat angestiftet, selbst auch nie eine begangen, was Thomas Schmid bei der WKStA aussagt, seien Lügen. Thomas Schmid versuche damit, den Kronzeugenstatus zu erreichen, weil er seine Haut retten wolle, lautet die Begründung. Ein Privatgutachten, jenes bereits erwähnte, welches auf dem Universität-Wien-Briefpapier ein Rechtsgelehrter schrieb, soll seine Unschuld schlüssig beweisen. Als weitere Beweise seiner Unschuld sollen sein kürzlich veröffentlichtes Buch und ein gefakter Telefonmitschnitt eines Telefongespräches mit Thomas Schmid dienen, in welchem Thomas Schmid ihn darin explizit nicht als Mittäter bezeichnete. Das alles soll ihn sozusagen über das Strafgesetzbuch hinweg erheben. Der Gesalbte ist über das Profane, die Justiz, erhaben, lautet die PR-Botschaft.
Für jene Fans, die an ihn glauben wollen, mögen das ausreichende Beweise sein, aber, ob sich die WKStA und in weiterer Folge Strafgerichte davon beeindrucken lassen, bleibt abzuwarten. Die Zahlungen des Finanzministeriums zugunsten des Beinschab-Tools so zu legalisieren, dass es kein Amtsmissbrauch, keine Veruntreuung von Staatsvermögen ist, dazu wird ein besonderer juristischer Trick der Geldreinwaschung nötig sein. Gelingt dies nicht, wird sich Sebastian Kurz als Person selbst und in seiner Eigenschaft als Parteiführer der ÖVP wohl der Verantwortung stellen müssen. Und zwar strafrechtlich, wegen Untreue und Bestechlichkeit als Beteiligter, Strafrahmen bis zu 10 Jahre Haft. Litigations-PR hin oder her.
Und wie es mit der Partei weitergeht, – ob türkis oder doch wieder schwarz – bleibt abzuwarten. Über den nicht strafrechtlichen Teil der beschriebenen Exzesse, und viele weitere, müssen wohl die Wähler entscheiden, ob die ÖVP auch in Zukunft Regierungsverantwortung in diesem Staate tragen soll. Oder ob ihr der Titel „staatstragend“ für immer aberkannt werden soll. Ja, man hat in den obersten Führungsgremien applaudiert, als eine kleine Gruppe von Anti-Demokraten den Rechtsstaat und die demokratische Grundordnung am Nasenring durch die Manege zog. Der Applaus war ihnen sicher, weil sie zeigten, wie man rücksichtslos Wahlen gewinnt. Aber auch den anderen im Parlament vertretenen Parteien kommt Verantwortung zu, nämlich, unter welchen Bedingungen sie in Zukunft mit der ÖVP eine Regierung bilden wollen und was sie selbst von sauberer Politik halten. Die Grünen werden sich am Ende dieser Legislaturperiode – wann immer dies sein wird – fragen müssen, ob das wirklich „das Beste aus beiden Welten“ war?