Gedanken zur Demokratie

Das Wesen der Demokratie ist, dass der Staat allen seinen Einwohnern gehört, die sich kraft Geburt, Abstammung oder per Dekret einem bestimmten Land zugehörig fühlen. Das Gegenteil davon ist die absolut herrschende Monarchie oder eine Diktatur, bei denen das Individuum nichts, und der Herrscher oder der/die Machtinhaber über alles bestimmen kann/können. Diese Form der Staatsverwaltung hat sich glücklicherweise in zivilisierten Ländern überlebt, demokratische Formen haben sich durchgesetzt, zumindest in Europa. Aber wie bereits Winston Churchill einmal sagte: „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen“. Was aber nicht bedeutet, dass man nicht immer wieder an Verbesserungen arbeiten könnte. Theoretisch ist also jeder einzelne Bürger anteiliger Mitbesitzer am Staatsganzen, also am Staatsvermögen, Anteilsinhaber aller realen und ideellen Werte, die der Staat besitzt. Dies gilt natürlich im positiven wie im negativen Sinne. Alles gehört den Bürgern gemeinsam, auch die Macht. Soweit die Theorie.
In Artikel I des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes heißt es: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Pessimisten ergänzen diesen Satz gerne mit dem Nachsatz: „und kehrt nicht mehr zu ihm zurück.“ Dieser Pessimismus ist angebracht. Belegt schon die Tatsache, dass in der österreichischen Verfassung nicht mehr von Macht, welche vom Volke ausgehen soll, sondern vom „Recht“ die Rede ist, was keinesfalls dasselbe bedeutet. Wo befindet sich also die Macht und wer hat das Recht über sie zu verfügen? Die Macht haben sich jene gesichert, die diesen Staat repräsentieren wollen, die Parteien in Form der „Repräsentativen Demokratie“. Bis vor wenigen Jahren waren es die beiden „Volksparteien“ ÖVP und SPÖ, die sich unseren Staat im Laufe von 66 Jahren unter sich aufgeteilt haben, gemeinhin als Proporz bezeichnet. Dieser Proporz, der sich wie eine lähmende Patina über dieses Land legte, beherrschte alle maßgeblichen Einflussfaktoren in unserer Gesellschaft. Von 1945 bis in das Jahr 1994 besaßen diese beiden Parteien die absolute verfassungsmäßige Macht, teilweise bis über 90 %. Mit dieser Machtfülle konnten sie sich jeder demokratischen Kontrolle entziehen und so wurde Österreich zum faktischen Eigentum dieser beiden Parteien. Mittlerweile sind auch sie zu mittelgroßen Parteien verkümmert, der Zerfallsprozess geht weiter und ist noch lange nicht gestoppt. Die Frage ist, ob die jetzige Form der repräsentativen Demokratie als Staatsführung in Stein gemeißelt ist und immer so bleiben soll?

Zurück zur Macht. Was bleibt den Bürgern von dieser Macht, die ihnen so großartig angedichtet wird? Die Realität ist triste: Sie ist reduziert auf ein Kreuzerl am Wahltag, bei der der/die Wahlberechtigte zwar eine Partei durch seine/ihre Stimme stärken kann, aber keinen Einfluss darauf hat, welche Partei in die Regierung kommt, und welche Personen welches Amt bekommen. Ja, nicht einmal die Abgeordneten – die Volksvertreter – sind aufseiten der Bürger, sie sind von den Parteien in den Nationalrat entsandt und natürlich auch von ihnen moralisch und politisch abhängig, obwohl die Bürger sie fürstlich entlohnen. Das heißt, die Abgeordneten entscheiden bei der Beschlussfassung eines Gesetzes keinesfalls im Interesse der Bürger, nein, manchmal nicht einmal nach ihren eigenen Gewissen, sondern im Interesse der Partei, der sie verpflichtet sind. Klassischer Fall, der Klubzwang. Bei vielen wichtigen Abstimmungen herrscht dieser Klubzwang, was die Abgeordneten noch enger an die Partei bindet. Die Bürger bleiben somit bei der Entstehung eines Gesetzes auf der Strecke, sie haben sich jedoch diesen strikt zu unterwerfen. Also ist klar, Macht besitzt der Bürger keine, daher kann auch keine von ihm ausgehen, wie steht es nun mit dem Recht? Die Gerichte sprechen zwar „im Namen der Republik“ ihre Urteile und vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich; sagt man. Das war es! Der Bürger kann nicht darüber bestimmen, wer Richter, wer Ankläger werden kann. Das alles entscheidet die Politik. Also ist auch das Recht, das von der Verfassung zuerkanntes Recht, wieder auf ein Kreuzerl am Wahltag beschränkt. Gerade die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass dieser Zustand kein wirklich befriedigender ist. Sind doch zahlreiche Missstände bekannt geworden, die das Vertrauen in die „Repräsentanten“ dieses Landes erschüttert haben. Korruption, Misswirtschaft, Vergeudung von Volksvermögen, Bereicherung privater Personen beim Verkauf von Vermögen des Staates, fragwürdige Parteienfinanzierung und vieles, vieles andere. Ja, sogar wie viel Steuer mancher bevorzugte Bürger „bezahlen möchte“, sind in den vergangenen Jahren unter der türkisen Regierung bekannt geworden. Das Resümee aus diesen Fakten ist für jeden demokratisch denkenden Bürger höchst unbefriedigend. Es ist also an der Zeit, über neue Formen der politischen Teilhabe der Bürger nachzudenken. Nur so kann eine befriedigende Gesellschaftspolitik auf Dauer in demokratischer Form gelingen!

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..